Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 26. Juni 2012 für Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument benötigen!
Soweit Kindereinträge im Reisepass der Eltern vorhanden sind, werden diese ab 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Reisepässe, vorläufige Reisepässe
Bereits seit dem 1. November 2005 erfolgt die Ausgabe der neuen Reisepässe mit biometrischen Daten. Die Reisepässe enthalten einen Chip, in dem ein digitales Foto sowie die erforderlichen zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Seit dem 1. November 2007 ist der so genannte "E-Pass" der zweiten Generation Pflicht.
Mit Hilfe der biometrischen Merkmale in den Chips der neuen elektronischen Reisepässe soll die Identitätsprüfung von Reisenden deutlich verbessert werden. Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit aus Sicherheitsgründen eingesetzt. Allerdings können nur Staaten, die von Deutschland spezielle Zugriffsberechtigungen erhalten haben, auf die biometrischen Daten in deutschen Reisepässen zugreifen.
Bereits seit November 2005 gibt es in Deutschland den elektronischen Reisepass (E-Pass), also den Reisepass mit Chip. Bislang enthält der Chip Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Seriennummer des Passes, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum.
Einzige biometrische Datei war bislang das im Chip zusätzlich gespeicherte Passfoto, an das neue Anforderungen gestellt werden: Die biometrische Gesichtserkennung funktioniert nur, wenn das Gesicht von vorn, unverdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck zu sehen ist. Damit die Bilder biometrietauglich und international einsetzbar sind, müssen weitere Spezifikationen der Internationalen Standardorganisation (ISO) und der für die Normung von Reisedokumenten zuständigen International Civil Aviation Organization (ICAO) berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und eine Fotomustertafel zum ePass finden Sie hier.
Beim neuen "E-Pass" ab 1. November 2007 kommen zwei sehr "persönliche Angaben" hinzu: Beim Beantragen eines Reisepasses werden zwei Fingerabdrücke mit speziellen Scannern aufgenommen. Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel sind nicht notwendig. Die Finger werden dreimal hintereinander gescannt. Aus diesen Aufnahmen wählt das Computerprogramm den besten Abdruck, der schließlich im Chip gespeichert wird. In der Regel werden die Abdrücke der beiden Zeigefinger genommen. Sollte dies nicht möglich sein, werden Daumen, Mittel- oder Ringfinger erfasst. Wer die Fingerabdrücke nicht abgibt, bekommt keinen Reisepass!
Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des "E-Passes" abgespeichert, den der Passinhaber bei sich trägt. Wie bisher werden im Passregister der Stadt Iserlohn nur die Passfotos, nicht aber die Fingerabdrücke, archiviert.
Alle bisherigen noch nicht abgelaufenen Reisepässe bleiben auch weiterhin gültig. Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist nicht erforderlich. Besitzer des neuen Passes können mit einem speziellen in den Bürgerservice-Stellen im Iserlohner Rathaus oder in Letmathe und Hennen vorhandenen Lesegerät ihre auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten einsehen.
Hinweise zur Beantragung neuer Reisepässe und vorläufiger Reisepässe
- Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird vom Bürgerservice (Einwohnermeldewesen, Wahlen, Sozialversicherung) im automatisierten Verfahren erstellt. Wenn sie einen neuen Reisepass beantragen möchten, müssen Sie zwecks Überprüfung Ihrer Identität sowie zur Unterschriftsleistung des Passes grundsätzlich persönlich erscheinen.
- Sobald die Bundesdruckerei in Berlin den Reisepass fertig gestellt hat, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht, dass Sie Ihren neuen Pass beim Bürgerservice abholen können.
- Sollten Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen können, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie jedoch die schriftliche Vollmacht auf der Rückseite der Benachrichtigung ausgefüllen. Alte Dokumente müssen mitgebracht werden.
Vorläufiger Reisepass
- Nur in einem Notfall und nur gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises, wie zum Beispiel Flugtickets, deren Datum innerhalb der nächsten drei Tage liegt, kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden, ansonsten wird ein Express-Pass ausgestellt. Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ebenfalls im automatisierten Verfahren erstellt.






