Wohnberechtigungsschein

  • Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen)
  • Wohnberechtigungsschein für sonstige geförderte Wohnungen

Die Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung berät über Einkommengrenzen und die weiteren Voraussetzungen zum Bezug geförderter Wohnungen.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines -WBS- kann mit einem gleichzeitigen Antrag auf Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) verbunden werden.

Ausführliche Informationen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie hier.


Formulare


Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner(innen)

Herr Kalabinski
Telefon: 02371/217-2581
Fax: 02371/217-2591
E-Mail:

Brigitte Meyer
Telefon: 02371/217-2585
Fax: 02371/217-2591
E-Mail:

Frau Walde
Telefon: 02371/217-2580
Fax: 02371/217-2591
E-Mail: