Geburten

Sie sind Mutter / Vater geworden und wollen die Geburt des Neugeborenen beim Standesamt anmelden?

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Der Wohnsitz der Eltern ist dabei nicht von Bedeutung.


Benötigte Unterlagen

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erhalten Sie von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren ist und wer die Eltern sind. Darüber hinaus benötigt das Standesamt noch weitere Unterlagen, um die Geburt beurkunden zu können. Welche dies sind, erfahren Sie hier.


Gebühren

Abstammungsurkunde / Geburtsurkunde: 10,00 €
Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde: 10,00 €


Formulare


Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner(innen)

Herr Ackermann
Telefon: 02371/217-1279
Fax: 02371/217-2976
E-Mail:

Frau Heimann
Telefon: 02371/217-1274
Fax: 02371/217-2976
E-Mail:

Frau Schmelzer
Telefon: 02371/217-1278
Fax: 02371/217-2976
E-Mail: