Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.
Das Teileigentum
- bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.
- kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Die dafür erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege.






