Die Anlieger haben ihre Anpflanzungen zurückzuschneiden, wenn diese in den öffentlichen Verkehrsraum reichen. Sonst kann es zu einer Ersatzvornahme mit einer Kostenforderung durch die Stadt kommen.
Mittwoch, 19.06.2013 04:58 Uhr
Bewuchsüberhang
Rechtsgrundlagen
- Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner/in
Ulrike Mittelstädt
Telefon: 02371/217-2311
Fax: 02371/217-4663
E-Mail: ulrike.mittelstaedt(at)iserlohn.de






