Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge für das Kind. Auf Wunsch können die Eltern jedoch bei der Abteilung Beistandschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe das gemeinsame Sorgerecht durch eine Urkunde festlegen.
Somit gibt es bei Kindern nicht verheirateter Eltern zwei Varianten:
- Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
- Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht beurkundet.
Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie häufig eine entsprechende Bescheinigung. Diese Bescheinigung wird von der Abteilung Beistandschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe kostenlos ausgestellt.
Bei Kindern geschiedener oder getrennt lebender verheirateter Eltern wird der Nachweis der elterlichen Sorge durch die Entscheidung des Familiengerichts geführt.






