In einer Gaststätte dürfen maximal drei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Gastwirte, die diese selbst aufstellen möchten, zahlen eine Gebühr von 100 Euro pro Gerät.
Gewerbetreibende, die eine Erlaubnisbescheinigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten haben und Geldspielgeräte in einer Gaststätte aufstellen möchten, zahlen für die Erlaubnis 200 Euro.
Mittwoch, 19.06.2013 22:02 Uhr
Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte in Gaststätten
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner/in
Thomas Johannsen
Telefon: 02371/217-1617
Fax: 02371/217-2997
E-Mail: thomas.johannsen@iserlohn.de






