Beistandschaften

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, "das Jugendamt" kostenlos zum Beistand bestellen. In Iserlohn wird diese Aufgabe von der Abteilung Beistandschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe wahrgenommen. Der Beistand übernimmt dann die rechtliche Vertretung des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung oder in Unterhaltsangelegenheiten. Das Sorgerecht wird durch eine Beistandschaft nicht berührt. Die Beistandschaft kann durch die/den Antragssteller/in jederzeit aufgehoben werden. Mit der Volljährigkeit des Kindes endet die Beistandschaft.


Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Sozialgesetzbuch 8. Teil (SGB VIII)

Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner(innen)

Sandrin Faust
Telefon: 02371/217-2221
Fax: 02371/217-4517
E-Mail:

Dennis Finger
Telefon: 02371/217-2212
Fax: 02371/217-4517
E-Mail:

Herr  Weniger
Telefon: 02371/217-2208
Fax: 02371/217-4517
E-Mail:

Stefan Hornischer
Telefon: 02371/217-2211
Fax: 02371/217-4517
E-Mail: