- Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen)
- Wohnberechtigungsschein für sonstige geförderte Wohnungen
Die Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung berät über Einkommengrenzen und die weiteren Voraussetzungen zum Bezug geförderter Wohnungen.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines -WBS- kann mit einem gleichzeitigen Antrag auf Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) verbunden werden.
Ausführliche Informationen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie hier.






