Aufnahme von Urkunden


Bei allen Beurkundungen ist ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Wer die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, benötigt bei der Beurkundung einen Dolmetscher. Mit Ausnahme der Unterhaltsurkunden können alle Beurkundungen auch bereits vor der Geburt des Kindes vorgenommen werden.

Ab dem 01.05.2013 ist eine Beurkundung nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Vaterschaftsurkunde

Wenn ein Kind außerhalb einer Ehe geboren wird, hat der Vater die Möglichkeit, seine Vaterschaft beim Bereich Jugend kostenlos urkundlich anzuerkennen. Damit diese Urkunde wirksam wird, muss die Mutter ebenfalls durch Urkunde ihre Zustimmung geben. Es ist daher sinnvoll, wenn zur Beurkundung Vater und Mutter ins Rathaus kommen. Sie benötigen ihre Ausweise und die Geburtsurkunde des Kindes bzw. die Geburtsbescheinigung des Entbindungskrankenhauses.

Unterhaltsurkunde

Der vom Vater oder von der Mutter zu zahlende Kindesunterhalt kann ebenfalls beim Bereich Jugend beurkundet werden. Mit einer solchen Unterhaltsurkunde kann ein kostenpflichtiges gerichtliches Verfahren vermieden werden.

Vereinbarung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Bei Kindern nicht verheirateter Eltern erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht, sofern nicht durch die Eltern in urkundlicher Form erklärt wird, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Die Beurkundung einer solchen Sorgeerklärung wird durch die Abteilung Beistandschaften und wirtschaftliche Jugendhilfe kostenfrei vorgenommen.


Vaterschaftsurkunde

Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner(innen)

Dennis Finger
Telefon: 02371/217-2212
Fax: 02371/217-4517
E-Mail:

Sandrin Faust
Telefon: 02371/217-2221
Fax: 02371/217-4517
E-Mail:

Herr  Weniger
Telefon: 02371/217-2208
Fax: 02371/217-4517
E-Mail:

Stefan Hornischer
Telefon: 02371/217-2211
Fax: 02371/217-4517
E-Mail: