Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unterscheidet hier zwischen dem vereinfachten und normalen Genehmigungsverfahren.
Davon ausgenommen sind genehmigungsfreie - und freigestellte Vorhaben.
Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie wie folgt erfahren:
- Internet
Unter folgender Adresse erfahren Sie die gesetzlichen Grundlagen zur Baugenehmigung:
Internetadresse: www.mbv.nrw.de/bau/bauaufsicht/Landesbauordnung/index.php - Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn
Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter. - Entwurfsverfasser: (Architekten, Bauingenieure...)
Informationen über die Baugenehmigung erteilt Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser. Adressen erhalten Sie aus dem Internet.






