Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 1. April 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen durch das "Bildungs- und Teilhabepaket" gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, finden Sie weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters MK.

Wer kann die Leistungen erhalten?
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Welche Leistungen gibt es?

  • (Schul-)ausflüge und mehrtägige (Klassen-)fahrten
    Für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, und für Kinder in Kindertageseinrichtungen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.

    Formulare:
  • Schulbedarfspaket
    Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten erstmals für das Schuljahr 2011/2012 für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70,00 € und zum 1. Februar 30,00 €. Hierdurch sollen Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und weiterer Materialien (z. B. Taschenrechner, Zirkel, Geodreieck) erleichtert werden.

    Formulare:
  • Schülerbeförderungskosten
    Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

    Formulare:
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
    Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, stellt sich in vielen Fällen die Frage nach gezielter Nachhilfe. Diese ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen.

    Formulare:

  • Zuschuss zum Mittagessen
    Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Bis zum 31.12.2013 haben auch Kinder, die einen Hort besuchen, Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommenen Mittagessen. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von einem Euro von dem Schüler / der Schülerin / dem Kind zu leisten.

    Formulare:
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder die Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.

    Formulare:

Wie kann ich Leistungen erhalten?
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen. Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, das heißt, bevor der Bedarf geltend gemacht wird. Bei der Antragstellung erfahren Sie, welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen.

Wo stelle ich meinen Antrag?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter erhalten, finden Sie weitergehende Informationen und die Antragsvordrucke auf den Internetseiten des Jobcenters MK. Ihren Antrag richten Sie an die für Sie zuständige Dienststelle des Jobcenters.

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, nimmt die die Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung der Stadt Iserlohn Ihren Antrag entgegen. Diese leitet die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung an den Märkischen Kreis weiter.

Bezieher von Sozialhilfe nach dem SGB XII wenden sich bitte an die Abteilung Grundsicherung der Stadt Iserlohn.


Weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket):


Zuständige Organisationseinheit(en)


Ansprechpartner(innen): Bildungs- und Teilhabepaket - Sozialraum Mitte: Ackenbrock, Bömberg, Dröscheder Feld, Dördel, Nußberg, Tyrol, Stadtkern-Mitte, Stadtkern-Nord, Stadtkern-West

Herr Kobusch
Telefon: 02371/217-2057
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Frau Jakst
Telefon: 02371/217-2049
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bildungs- und Teilhabepaket - Sozialraum Nord-Ost: Drüpplingsen, Hennen, Kalthof, Löbbeckenkopf, Rheinen, Stadtmitte-Ost, Stadtkern-Süd, Sümmern, Wermingsen, Wiemer

Frau Brunhöfer
Telefon: 02371/217-2035
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Herr Levermann
Telefon: 02371/217-2027
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Ansprechpartner(innen): Bildungs- und Teilhabepaket - Sozialraum Nord-West: Dröschede, Dümpelacker, Genna, Gerlingsen, Grüne, Hombruch, Iserlohner-Heide, Kesbern, Lasbeck, Letmathe-Mitte, Lössel, Oestrich, Pillingsen, Roden, Stübbeken, Volksgarten, Wolfskoben

Frau Rother
Telefon: 02371/217-2046
Fax: 02371/217-4521
E-Mail:

Herr Siethoff
Telefon: 02371/217-2050
Fax: 02371/217-4521
E-Mail: