- Gerichtshilfe im Betreuungsverfahren
- Betreuung von volljährigen Personen
- Werbung, Unterstützung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern
- Unterstützung und Beratung beim Verfassen von Vorsorgevollmachten inklusive Beglaubigung der Unterschrift und Beratung bei Patientenverfügungen
Wenn eine volljährige Person wegen geistiger, körperlicher oder psychischer Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, kann das Amtsgericht auf Antrag eine/n Betreuer/in bestellen.
Die Abteilung für Senioren und Menschen mit Behinderung prüft den Antrag und unterbreitet dem Amtsgericht Vorschläge bezüglich des Umfanges der erforderlichen Betreuung und der Person des Betreuers/der Betreuerin.
Steht eine Einzelperson als Betreuer/in (Verwandtschaft, ehrenamtlicher Betreuer, Berufsbetreuer) nicht zur Verfügung, übernimmt die Abteilung für Senioren und Menschen mit Behinderung in Ausnahmefällen selbst die Betreuung.






