Sachgebiet Gefahrenvorbeugung

Die Gefahrenvorbeugung, auch bekannt als der vorbeugende Brandschutz, ist eine wichtige Säule zur Vermeidung von Schadensereignissen. Die vielfältigen Aufgaben sind im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistungen und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt und umfassen u. a.:

  • Mitwirken im Baugenehmigungsverfahren, Beratung bei Bauvorhaben zum baulichen und abwehrenden Brandschutz (§ 25 BHKG)
  • Durchführung von Brandschauen in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder durch eine erhebliche Anzahl von Personen oder Sachwerte gefährdet sind (§ 26 BHKG)
  • Begleitung von wiederkehrenden Prüfungen für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung (§ 26 BHKG)
  • Räumungs-und Evakuierungsübungen (§ 3 BHKG)
  • Aufklärung und Schulung von Erwachsenen und Kindern, damit potentielle Brandursachen erkannt und beseitigt werden können (§ 3 BHKG)

Die Aufklärungsarbeit und Schulungen richten sich an

  • Kindergärten/Kindertagesstätten
  • Schulen
  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Waren- und Geschäftshäuser
  • Firmen und Betriebe
  • Städtische Ämter
  • Sonstige Institutionen

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Ansprechpartner Feuerwehr

Gefahrenvorbeugung
E-Mail Abteilung: gefahrenvorbeugung@feuerwehr-iserlohn.de

Herr Eyring, Telefon: +49 (2371) 806-7230
E-Mail: christian.eyring@iserlohn.de

Herr Rutsch, Telefon: +49 (2371) 806-7232
E-Mail: detlef.rutsch@iserlohn.de

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