Alexandra
Carius
!Hinweis
Herr
Limberg
!Hinweis
Marina
Nürenberg
Montag bis Freitag
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Sie sind deutsche(r) Staatsangehörige(r) und wollen im Ausland heiraten?
Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in der Regel u.a. ein Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamtes. Darin wird bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.Zuständig für das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres Wohnortes bzw. des letzten Wohnortes in Deutschland.
Informationen über die im jeweiligen Staat für eine Eheschließung erforderlichen Dokumente erhalten Sie bei dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen werden soll. Ggf. kann das Konsulat weitere Hinweise geben.
Wird von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, so müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt zunächst bestimmte Unterlagen über beide Partner vorlegen. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich; erkundigen Sie sich deshalb persönlich beim Standesamt, welche Dokumente Sie benötigen.