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Fischereischein

Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein.

Das Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.

Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden kann.

Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt.

Der Fischereischein wird Ihnen direkt beim Bereich Bürgerservice sowie den Bürgerbüros in Letmathe und Hennen ausgestellt. Einen Termin für die Ausstellung des Fischereischeins erhalten Sie hier .

Das Zusenden des Fischereischeins ist leider nicht möglich.

5-jahres Fischereischein 48,00 €
Jahres-Fischereischein 16,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein)
  • aktuelles Passfoto