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Gaststättenangelegenheiten

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.



Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung notwendig ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbart werden. Selbstverständlich können Sie auch zu den Sprechzeiten direkt in das Rathaus kommen.

Ihre Ansprechpartner

Herr Tüshaus

tueshaus@​iserlohn.de 02371/217-1616Adresse | Details