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Gehwegreinigung

Grundstückseigentümer oder Mieter, die die Reinigungspflicht übernommen haben, müssen dafür sorgen, dass ihre Gehwege gesäubert und geräumt sind.

Weitere Informationen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Iserlohn.

Ihre Ansprechpartner

Herr Johannsen

thomas.johannsen@​iserlohn.de 02371/217-1617Adresse | Details