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Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) - was ist das?

  • Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschrieben Aufgabe des Jugendamtes (§ 52 SGB VIII).
  • Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist die gesetzliche Grundlage für die JuHiS (§ 38 JGG).
  • Sie wird immer dann tätig, wenn minderjährige Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) eine Straftat begangen haben. Das Alter zur Tatzeit ist relevant.
  • Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird sowohl von der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft durch die Ermittlungsakte bzw. die Anklageschrift informiert.
  • Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Persönlichkeit des jungen Menschen. Die JuHiS bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren zur Geltung.
  • Obwohl Heranwachsende in anderen Lebensbereichen als Erwachsene gelten, können sie im Jugendstrafverfahren noch mit Jugendlichen gleichgestellt werden, wenn es hierfür Anhaltspunkte in ihrer bisherigen Entwicklung oder in ihrer Straftat gibt.
  • Die JuHiS betreut Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens beim Amts- und Landgericht.
  • Sie arbeitet unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.
  • Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt an der Hauptverhandlung beim Jugendrichter / Jugendschöffengericht / Jugendkammer teil und berichtet dort übe die Persönlichkeit des jungen Menschen, sein Umfeld, seine strafrechtliche Verantwortlichkeit bzw. soziale Reife.
    Im Anschluss macht sie einen Vorschlage bzgl. der zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen.

Welche Maßnahmen gibt es?

  • Gemeinnützige Arbeit (Sozialdienst)
  • Betreuungsweisung
  • Freizeit-/Kurz- oder Dauerarrest
  • Soziale Trainingskurse/Gruppenarbeit
  • Verkehrserziehungskurs
  • Anti-Aggressivitäts-Training
  • Teilnahme an Angeboten bzgl. Drogen- und Alkoholkonsum bzw. -missbrauch und -abhängigkeit
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadenswiedergutmachung
  • Jugendstrafe mit/ohne Bewährung
  • etc.

Was geschieht nach der Verhandlung?

  • Die JuHiS vermittelt und begleitet in die o.g. Maßnahmen, begleitet und überwacht die Erfüllung der Auflagen/Weisungen und hält regelmäßigen Kontakt zu Jugendlichen/Heranwachsenden in der Justizvollzugsanstalt

Welche Aufgaben hat die Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren noch?

  • Wir beraten Jugendliche / Heranwachsende, Eltern, Lehrer und alle Interessierten zu allgemeinen Fragen im Jugendstrafrecht und zur Jugendkriminalität.
  • Wir vermitteln, abhängig von der Problematik, zu anderen fachkundigen Stellen (Jugendamt, Knackpunkt e.V., Drogenberatungsstelle u.v.m.).
  • Wir beraten in finanziellen Fragen.
  • Wir begleiten die Haftzeit und unterstützen bei Bedarf die Haftentlassungsvorbereitung.
  • Natürlich können sich Jugendliche / Heranwachsende auch bei Problemen melden, wenn diese nicht mit einem Strafverfahren in Zusammenhang stehen.

Wichtig!

  • Diese Aufgaben können von der JuHiS allerdings nur dann wahrgenommen und erfüllt werden, wenn der Jugendliche/Heranwachsende zur Zusammenarbeit bereit ist und die vereinbarten Termine und Absprachen wahrnimmt.

Öffnungszeiten

Termine mit der JuHiS bitte nur nach Vereinbarung, da die Mitarbeiter die meiste Zeit im Außendienst unterwegs sind.

Den aktuellen Flyer der JuHiS können Sie sich hier herunterladen (PDF-Dokument)!

Ihre Ansprechpartner

Gerlinde Henke-Huth

gerlinde.henke-huth@​iserlohn.de 02371 217 2193Adresse | Details

Kerstin Fiedler-Pühl

jgh@​iserlohn.de 02371/217-2192Adresse | Details

Nick Vieler

jgh@​iserlohn.de 02371 217 2208Adresse | Details