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Landeshundegesetz

Seit dem 01.01.2003 gilt für das Land NRW das Landeshundegesetz (LHundG NRW) dessen Zweck es ist, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.

Für die Überwachung und Durchführung ist der Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Iserlohn zuständig.

Das Gesetz enthält:

  1. die allgemeinen Pflichten aller Hundehalter
     
  2. die Voraussetzungen für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten

    a) im Einzelfall gefährlicher Hunde nach § 3 Abs. 1 und 3

    b) gefährlicher Hunde nach § 3 Abs. 2 (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen)

    c) bestimmter Hunde nach § 10 Abs. 1 (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler,Tosa Inu und deren Kreuzungen)

    d) großer Hunde nach § 11 Abs. 1 (Hunde, die größer werden als 40 cm Schulterhöhe und oder schwerer als 20 kg)

Die Haltung der Hunde unter a) bis c) bedarf einer ordnungsbehördlichen Genehmigung. Die für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Voraussetzungen sind bei Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in zu erfragen. Das Gleiche gilt für die Bedingungen, um die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht zu erlangen.

Die Haltung der Hunde unter d) muss beim Bereich Sicherheit und Ordnung angezeigt werden. Die Anmeldung beim Bereich Steuern reicht nicht aus. Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, es müssen eine Haftpflichtversicherung und die Sachkunde des Halters nachgewiesen werden.

Wer seit Inkrafttreten des Landeshundegesetzes keinen Sachkundenachweis erbracht hat, dem ist - selbst wenn er vor Inkrafttreten des Gesetzes Hunde gehalten haben sollte - zuzumuten, seine Sachkunde auf den in den §§ 6 und 11 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW vorgesehenen Wegen nachzuweisen. Für die weitere Anwendung des § 11 Abs. 4 ist vor diesem Hintergrund kein Raum mehr.

Für die Entgegennahme des Antrages zur Anzeige eines großen Hundes fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro an.

Ordnungsbehördliche Genehmigung: 70 €
Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und / oder Maulkorbzwang: 25 €
Anzeige der Hundehaltung: 25 €

Ihre Ansprechpartner

Frau Habeck

sabine.habeck@​iserlohn.de 02371/217-1630Adresse | Details

Frau Kickermann

ordnungsamt@​iserlohn.de 02371/217-1632Adresse | Details

Frau Rybarski

rybarski@​iserlohn.de 02371/217-1619Adresse | Details