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Leichenpässe / Umbettungen

Nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW) v. Juni 2003 ist ein Leichenpass erforderlich, wenn Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland befördert werden.

Der Leichenpass wird ausgestellt, wenn die Todesbescheinigung vorliegt und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ansprechpartnerin, welche Unterlagen Sie zusätzlich mitbringen müssen.

Ihre Ansprechpartner

Frau Kickermann

ordnungsamt@​iserlohn.de 02371/217-1632Adresse | Details