Frau
Heimann
Radzio-Lambracht
Zurzeit nicht besetzt
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind dazu bestimmt, den Lebensunterhalt von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern sicherzustellen, soweit sie nicht über Einkommen oder Vermögen verfügen.
Die Stadt Iserlohn nimmt die Anträge entgegen und bewilligt die Leistungen.