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Lernmittelfreiheit

 

Über die Auswahl der Lernmittel entscheidet die Schulkonferenz der jeweiligen Schule. Das Schulgesetz sieht vor, dass je Schuljahr pro Schüler durchschnittlich ein bestimmter Betrag für Lernmittel aufgewendet wird. Dieser beträgt für die Grundschule 36 Euro, für die Sekundarstufe 78 Euro und für die Oberstufe 71 Euro. Davon übernimmt die Stadt Iserlohn im Rahmen der Lernmittelfreiheit einen Anteil von 2/3, auf die Eltern entfällt 1/3. 

Einkommensschwächere Familien, die Leistungen vom Jobcenter (nach dem 2. Buch des Sozialgesetzbuches) beziehen, können diesen Eigenanteil übernehmen, weil über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) auf Antrag je Schüler pro Schuljahr ein Betrag von 100 Euro vom Jobcenter gezahlt wird.  

Für die Familien mit Kindern, die sogenannte "Grundsicherungsleistungen" von der Stadt Iserlohn beziehen (nach dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches), übernimmt die Stadt Iserlohn den jeweiligen Eigenanteil. Dazu nutzen Sie bitte die Rückseite des durch die Schule ausgegebenen "Bücherzettels", lassen ihn durch den zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Grundsicherung der Stadt Iserlohn abstempeln und gehen damit in die Buchhandlung.

 

Ihre Ansprechpartner

Sabine König

schulverwaltung@​iserlohn.de 02371/217-1855Adresse | Details