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Melderegisterauskunft

Wenn Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beantragen wollen, müssen Sie diese schriftlich oder persönlich beantragen.

Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über

  1. Familienname
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  3. Doktorgrad
  4. derzeitige Anschriften sowie,
  5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn

  1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann und
  2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
    a) der Werbung oder
    b) des Adresshandels
    - es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, ist diese auch schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse (z. B. in Form eines Vollstreckungstitels) glaubhaft zu machen.

Auskunft darf dann erteilt werden über

  1. frühere Namen
  2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  4. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  5. frühere Anschriften
  6. Einzugsdatum und Auszugsdatum
  7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Werden von Ihnen Archivauskünfte (z. B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Anträge schriftlich zu stellen. Die Archivauskünfte umfassen keine Ahnenforschung.

Telefonisch können leider keine Auskünfte erteilt werden.

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.

Einfache Melderegisterauskunft: 11 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 €
Archivauskunft: 20 €
Kosten für eine örtliche Ermittlung: 40 €

Die Gebühr ist in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Bei schriftlichen Anfragen bitte einen Verrechnungsscheck beifügen. Alternativ können Sie einen Überweisungsbeleg als Nachweis über die bereits entrichtete Gebühr beilegen.

Bitte überweisen Sie die Gebühr an folgende Bankverbindung:

Sparkasse Iserlohn
IBAN: DE 84 4455 0045 0000 0004 06
BIC: WELADED1SL

Geben Sie als Verwendungszweck das Kassenzeichen 1012.0000015 an.

Eine Melderegisterauskunft kann erst nach Bezahlung erfolgen.

Einfache Melderegisterauskunft

  • § 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Erweiterte Melderegisterauskunft

  • § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

Ihre Ansprechpartner

Frau Schewtschenko-Gense

meldewesen@​iserlohn.de 02371 217 1666Adresse | Details

Frau Waschek

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Herr Vedder

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Herr Gökce

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Frau Eberwein

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Frau Jenusch

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Frau Troche

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Herr Abduloski

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Frau Granseuer

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Frau Arndt

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