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Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Um die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten, führt das Ordnungsamt bei Gewerbebetrieben und öffentlichen Veranstaltungen umfangreiche Kontrollen durch. Stellen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hierbei Verstöße gegen die gesetzlich verankerten Jugendschutzbestimmungen fest, werden Maßnahmen wie die Einleitung von Bußgeldverfahren ergriffen, um derartige Ordnungswidrigkeiten zu ahnden und ihnen zukünftig vorzubeugen.

Gewerbetreibende und Veranstalter sind dazu verpflichtet, die geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes vor Ort durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Hierdurch allein ist ihre Pflicht aber noch nicht erfüllt. Zusätzlich ist es die Aufgabe des Veranstalters und seiner Mitarbeiter, sich zu vergewissern, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Dabei ist es notwendig, das tatsächliche Alter vermeintlich Minderjähriger anhand des Personalausweises zu überprüfen oder die offizielle Berechtigung zur Aufsicht durch erziehungsbeauftragte Begleitpersonen, sicherzustellen. Ausführliche Informationen zur Erziehungsbeauftragung finden Sie hier.

Die Kontrollen des Ordnungsamtes erfolgen in unregelmäßigen Abständen und in konkreten Bedarfs- oder Anzeigefällen. Festgestellte Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, in Einzelfällen und / oder bei vorsätzlichem Handeln können auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Ihre Ansprechpartner

Frau Habeck

sabine.habeck@​iserlohn.de 02371/217-1630Adresse | Details