[ Events3 Highlights ]

Sondernutzungen

Sondernutzungen sind:

  • Verkaufswagen/-stände (nicht auf Wochen-/Trödelmärkten)
  • Ausstellung von Kfz, Werbefahrzeugen und sonstige Werbeveranstaltungen
  • Verteilen von Werbematerial
  • Außengastronomie
  • Warenauslagen
  • Warenautomaten
  • Auslage-/Schaukästen
  • Werbetransparente
  • Werbe-/Hinweistafeln
  • mobile Stellschilder (Plakate)
  • Baugerüste, Bauschuttcontainer, Aufstellen von Baugeräten, Lagerung von Baumaterialien, Absperrungen (länger als 24 Stunden)
  • Info-Stände/-veranstaltungen
    Für Info- und sonstige Aktionsstände ist spätestens 2 Wochen, für Veranstaltungen spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin ein Antrag zu stellen.

Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen finden Sie hier...


Sondernutzungen in der Fußgängerzone

Ist es erforderlich, im Rahmen einer Sondernutzung die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu befahren, wenden Sie sich bitte an den Bereich Straßenverkehr, Monika Rasche, Telefon: 02371/217-1723.

Ort, Art und Umfang sowie Dauer der gewünschten Sondernutzung sind mitzuteilen.

Plakatierungen in Plakatrahmen (DIN A1) und auf Großflächen (3m x 2m)

Die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH (SWS) wurde im Rahmen der Vergabe der Werberechte auf öffentlichen Flächen von der Stadt Iserlohn beauftragt, 150 Plakatrahmen an Laternenmasten und 10 Großflächen für Werbezwecke zu bewirtschaften.

Anträge für Plakatierungen sind frühzeitig - spätestens zwei Wochen vor Werbebeginn - direkt bei der Firma SWS zu stellen, die mit dem jeweiligen Veranstalter die Anzahl der Plakate, Werbezeiträume und Standorte abstimmt.

Die Plakate werden vom Veranstalter nach Absprache mit der Firma SWS bei der Feuerwehr Iserlohn, Dortmunder Straße 112, deponiert, zum vereinbarten Zeitpunkt in den Plakatrahmen bzw. auf den Großflächen angebracht und nach Ablauf des Werbezeitraumes wieder entfernt.

Eine Plakatierung ist nur noch in und auf den Werbeträgern der Firma SWS gestattet.

Lediglich unmittelbar vor und während der Wahlen wird für Parteien die Ausnahme zugelassen, an anderen Standorten außerhalb der zuvor genannten Werbeträger (z. B. auf Hartfasertafeln an Laternenmasten) zu plakatieren.

Die Preise für die Nutzung der Plakatrahmen betragen pro Tag pro Din A1 Plakat:

Art der Veranstaltung / des VeranstaltersNutzungsdauer
 
 
 1 Woche2 Wochen3 Wochen
1. für ortsansässige Vereine, Abifeten (außerhalb des Veranstaltungsortes, siehe Preise Position 2)- (*)

0,31 €

0,31 € 
2. für Veranstalter (z. B. Disco-Feten), auswärtige Vereine0,66 €0,56 €0,46 € 
3. für Veranstalter (z. B. Garten-, Baumessen)0,95 €0,85 €0,75 € 
4. für Geschäftsleute (z. B. Produkt-, Geschäftswerbung)

1,25 €

1,15 €1,05 € 

Sämtlichen o. g. Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

(*) Bei Plakatwerbung für ortsansässige Vereine besteht eine Mindestnutzungsdauer von zwei Wochen, um den Preis von 0,31 € pro Tag und DIN A1 Plakat halten zu können.

Die Preise für die Nutzung der Großflächen betragen pro doppelseitige Großfläche (3m x 2m):

  • bei Kulturveranstaltungen
    Miete: 110 € pro Monat
    Beklebung: 80 € pro Beklebung
    = gesamt 190 € pro Monat (beidseitig)
  • bei Veranstaltungen des örtlichen Einzelhandels
    Miete: 160 € pro Monat
    Beklebung: 80 € pro Beklebung
    = gesamt 240 € pro Monat (beidseitig)

Sämtlichen o. g. Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Kontaktdaten:
Städtewerbung Schnelle GmbH
Tudorfer Straße 21
33142 Büren-Wevelsburg
Tel. 02955/748880
Fax 02955/748045
E-Mail post@sws-pb.de

Ausschilderung der Unternehmen in Industrie- und Gewerbegebieten

Die gute und schnelle Erreichbarkeit des eigenen Unternehmens für Kunden, Zulieferer und andere Gäste ist von zentraler Bedeutung. Eine Ausschilderung der Gewerbegebiete und der Unternehmen im öffentlichen Straßenraum ist eine geeignete Maßnahme, dieses Ziel zu erreichen. Gleichzeitig sind der Ausschilderung der Unternehmen im Straßenraum durch den Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt. An vielen Stellen ist sie nicht möglich.

Die Firma Infographik GmbH & Co. KG wurde im Rahmen der Vergabe der Werberechte auf öffentlichen Flächen von der Stadt Iserlohn beauftragt, Gewerbesammelhinweistafeln in guter Qualität an geeigneten Standorten im öffentlichen Straßenraum als Wegweiser zu den Geschäften und Betrieben des Stadtgebietes Iserlohn aufzustellen und zu pflegen.

Die Finanzierung der Gewerbesammelhinweistafeln und der Dienstleistung erfolgt durch die interessierten Unternehmen. Die Tafeln ersetzen bzw. vermeiden die Aufstellung einzelner, privater Hinweisschilder und erhöhen damit die Verkehrssicherheit. Die Stadt Iserlohn bittet alle Iserlohner Unternehmen in Industrie- und Gewerbegebieten, dieses Vorhaben durch ihre Beteiligung zu unterstützen.

Zur Vorstellung des Konzeptes und zur Berücksichtigung der Interessen der heimischen Unternehmen wird sich die Firma Infographik GmbH & Co. KG mit diesen in Verbindung setzen.

Kontaktdaten:
Infographik GmbH & Co. KG
Röntgenstraße 26
32107 Bad Salzuflen
Tel.: 05221/18 702 0
Fax: 05221/18 702 29
E-Mail: info@infographik-bielefeld.de

Ihre Ansprechpartner

Sylvia Neumann

sylvia.neumann@​iserlohn.de 02371/217-1618Adresse | Details