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Verpflichtungserklärungen für Besucher aus dem Ausland

Eine Verpflichtungserklärung muss abgegeben werden, wenn ein Besucher aus einem Drittstaatenland einreist. Die Person, die sich verpflichtet (meist ein Verwandter oder Bekannter), kommt dadurch für alle Kosten auf, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen.

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Mareike Krause

mareike.krause@​iserlohn.de 02371/217-1759Adresse | Details