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Zweitwohnungssteuer

Für das Innehaben einer Zweitwohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie unterhält, berechnet die Stadt Iserlohn seit 1.1.2010 eine Zweitwohnungssteuer. Zweitwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.

Steuerpflichtig ist, wer eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen in Iserlohn innehat. Dazu zählen z.B. auch steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten Wohnhaus.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats des Innehabens und endet mit Ablauf des Monats der Aufgabe der Zweitwohnung. Wer Inhaber einer Nebenwohnung wird oder sie aufgibt, hat dies der Stadt Iserlohn, Bereich Steuern und Abgaben, innerhalb eines Monats anzuzeigen. Dabei gilt die An- oder Abmeldung nach dem Meldegesetz als Anzeige im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung.

Die Steuer richtet sich nach der jährlichen Netto-Kaltmiete laut Mietvertrag und für Wohnungen, die  eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen werden, nach der üblichen Miete.

Von der Jahresmiete werden 10 % als Zweitwohnungssteuer erhoben.

Die Steuer wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Nachzahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten.

Keine zu besteuernde Zweitwohnung liegt vor wenn nachgewiesen wird, dass

  • die Wohnung von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
  • die Wohnung von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und Erziehungszwecken dient.
  • jemand verheiratet ist, nicht dauernd getrennt lebt, die Nebenwohnung berufsbedingt innehat und diese deshalb überwiegend nutzt, wenn die Hauptwohnung die eheliche Wohnung ist und außerhalb Iserlohns liegt.
  • es sich nicht um eine Nebenwohnung handelt, sondern z.B. um das ehemalige Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung, das nur hin und wieder genutzt wird. 



Ihre Ansprechpartner

Anita Schöneis-Kozok

anita.schoeneis-kozok@​iserlohn.de 02371/217-1518Adresse | Details