[ Events3 Highlights ]

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Nach § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können die Bürgerinnen und Bürger in Form eines Bürgerbegehrens aktiv an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen teilnehmen.
Kern des Bürgerbegehrens ist "die zur Entscheidung zu bringende Frage", die so formuliert sein muss, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden kann. Daneben muss das Bürgerbegehren auch eine Begründung enthalten und bis zu drei Vertretungsberechtigte benennen. Außerdem muss ein Begehren, dessen Umsetzung Kosten verursacht, auch einen Kostendeckungsvorschlag enthalten.

Das Bürgerbegehren muss in Iserlohn von mindestens 6 % der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein, das sind in Iserlohn rund 4.700 gültige Unterschriften von Personen, die zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl berechtigt sind. Die Formvorschriften des § 25 Abs. 4 GO NRW sind zu beachten.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Rat der Stadt stimmt dem Bürgerbegehren nicht zu, dann ist  ein Bürgerentscheid durchzuführen.

Der Bürgerentscheid wird in Iserlohn als reine Briefwahl durchgeführt. Dazu hat der Rat der Stadt Iserlohn am 03.05.2005 eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen.

Wenn mindestens 15 % aller Stimmberechtigten (rund 12.000 Bürgerinnen und Bürger) für den Bürgerentscheid votieren, dann kommt die Abstimmung einem Ratsbeschluss gleich und muss umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.