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        Als städt. Fachbereich einen Arbeits- / Planungsauftrag erstellen

Was muss man als städtischer Fachbereich veranlassen?

Als städtischer Fachbereich sind Sie über Ihr Ressort der Mieter der KIM Immobilie und tragen im Rahmen der Miete die Kosten Ihrer Nutzer.

Was ist nun zu tun, wenn sich ein Nutzer an Sie wendet und einen neuen Bedarf an Räumlichkeiten formuliert.

  • Erstellung eines Arbeits/-Planungsauftrages an das KIM
  • Ausfüllen der Vorlage, insbesondere muss die Bedarfsanalyse vorliegen
  • Genaue Formulierung, was benötigt wird
  • Der Planungsauftrag geht an Ihren zuständigen Ressortleiter
  • Der Ressortleiter nimmt den Auftrag zur Beratung in den Verwaltungsvorstand mit.
  • Der Auftrag geht über den Ressortleiter VI dem KIM zu.
  • Das KIM beginnt nunmehr die beauftragten Arbeiten.

Wenn das KIM sämtliche Planungsaufgaben abgearbeitet hat, ist vom Fachbereich ein Baubeschluss vom zuständigen, politischen Gremium einzuholen. Anschließend werden die finanziellen Mittel in den Wirtschaftsplan des KIM gesetzt, um zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit der Baumaßnahme zu beginnen.