Collage Stadtentwässerung

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Grundstücksentwässerung

Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung sind Ansprechpartner für Grundstückseigentümer, Bauherren und Architekten in Fragen der  

  • Grundstücksentwässerung
  • Entwässerungsgenehmigungen und Kanalanschlüsse
  • Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfungen)
  • Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
  • Regenwassernutzung, Entsiegelung und Regenwasserversickerung, Dachbegrünung

Entwässerungsgenehmigungen  / Entwässerungsantrag

Anschlüsse an das öffentliche Kanalnetz bedürfen der Genehmigung der Stadt Iserlohn. Weitere Informationen und das Formular des Entwässerungsantrags finden Sie hier.

Die Anschlüsse dürfen nur von einem von der Stadt Iserlohn zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden:

Zustands- und Funktionsprüfung (vorm. Dichtheitsprüfungen) privater Abwasserleitungen
Das Landeswassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass Abwasserleitungen auf ihren Zustand und ihre Dichtheit zu prüfen sind. Nachweise über Dichtheitsprüfungen sind nur auf Verlangen der Stadtverwaltung vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben 
Die Entsorgung des Schlamms aus Kleinkläranlagen und des Abwasser aus abflusslosen Gruben erfolgt durch eine von der Stadt beauftragte Firma. Für die Entsorgung werden von der Stadt Iserlohn Gebühren erhoben.

Gebührensatzungen:

Regenwassernutzung, Entsiegelung und Regenwasserversickerung, Dachbegrünung 
Die Stadt Iserlohn begrüßt Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Entsiegelung und Regenwasserversickerung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

für häusliches Abwasser

Olaf Skiba

olaf.skiba@​iserlohn.de 02371 217 2725

für gewerbliches Abwasser

Carsten Arndt

carsten.arndt@​iserlohn.de 02371 217 2758

für abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen

Gerald Anders

gerald.anders@​iserlohn.de 02371/217-2759