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Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte nach SGB II

Das SGBII (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Hartz IV-Gesetz bezeichnet) regelt seit dem 01.01.2005 die Grundsicherung von erwerbsfähigen Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Renteneintrittsalter und deren Angehörigen,  soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können. Statistiken hierzu werden bei der Bundesagentur für Arbeit geführt. In der Regel sind sie auf Ebene der Jobcenter bzw. der Kreise und Kreisfreien Städte verfügbar und über das Statistikportal der Bundesagentur für Arbeit abrufbar.

 

Von der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg bezieht die Statistikstelle darüber hinaus jährlich die Pseudonymisierten Einzeldatensätze SGBII für das Stadtgebiet iserlohn.Diese enthalten für jede Bedarfsgemeinschaft und jede in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person jeweils einen umfangreichen Datensatz, der zahlreiche Analysen ermöglicht. Auf Basis der kleinräumigen Gliederung, die die Stadt der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat, können auch Zahlen für Teilgebiete der Stadt ermittelt werden. Die Daten beziehen sich immer auf den Monat Dezember und werden Mitte Mai durch die Bundesagentur bereitgestellt.

Zahlen für die Stadt Iserlohn und ein regionaler Vergleich werden jeweils im zweiten Quartalsbericht eines Jahres veröffentlicht.

Kleinräumige Auswertungen wurden erstmals im Sozialbericht mit dem Schwerpunkt "Armut" der Stadt Iserlohn (Mai 2014) für die Jahre 2008 bis 2013 vorgestellt. Von der bisher üblichen kleinräumigen Gliederung wurde insofern abgewichen, als die Bereiche 3 (Obergüne/Stadtwald) und 9 (Kesbern) wegen ihrer geringen Einwohnerzahl zu einem Bereich 3 (Obergrüne/Stadtwald/Kesbern) zusammengefasst wurden.

In dem nachstehenden Dokument sind einige Daten hierzu zusammengestellt.
 

Ihre Ansprechpartner sind:

Benjamin Rödiger

benjamin.roediger@​iserlohn.de 02371/217-2447 Statistikstelle Adresse | Details

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