Lärmaktionsplanung der Stadt Iserlohn nach EU-Recht

Was ist Lärm?
Die Wahrnehmung von Lärm durch den Menschen ist sehr unterschiedlich und subjektiv. Geräusche / Schall wird je nach Stimmung, Situation und Verfassung unterschiedlich wahrgenommen. Lärm ist unerwünschter Schall, der stört, belästigt oder die Gesundheit gefährdet. In der heutigen Zeit steigt die Lärmbelästigung in den Städten stetig an. Die Geräuschbelästigung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Gewerbe und Industrie - so genannter Umgebungslärm - wird zu einem Umweltproblem.

EU-Umgebungslärmrichtlinie
Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie Anforderungen formuliert, um europaweit die Auswirkungen des Lärms zu erfassen, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. Im Jahre 2005 wurde die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt. Weiterlesen

Lärmkartierung und Lärmaktionsplan
Die Stadt Iserlohn hat in einem ersten Schritt eine Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellen lassen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben sind für die Lärmaktionsplanung der Stadt Iserlohn zunächst die Lärmimmissionen relevant, die von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr (so genannte Stufe I) ausgehen.
Diese Messwerte allein ergeben - wegen des Nichterfassens von Straßen der Stufe II (Hauptstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz. pro Jahr) - kein vollständiges Bild der tatsächlichen Lärmbelastung. Unter anderem aus diesem Grund wird mit der Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmreduzierung noch abgewartet.

Im Rahmen der Lärmkartierung der zweiten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird die Stadt Iserlohn eine Lärmkartierung für alle relevanten Lärmquellen gemäß EU-Richtlinie erarbeiten und wenn notwendig bis 2013 einen Lärmaktionsplan inklusive eines Maßnahmenpaketes erstellen.

Der auf der Lärmkartierung basierende Lärmaktionsplan ist nach § 47d des BImSchG mit dem Zweck aufzustellen, belästigenden oder gesundheitsschädlichen Geräuschen im Freien ("Umgebungslärm") entgegen zu wirken. Der Lärmaktionsplan soll unter anderem dafür sorgen, dass bei künftigen Planungen wie zum Beispiel der Bauleitplanung oder der Verkehrsplanung das Ziel der Umgebungslärm-Minderung angemessen berücksichtigt wird.

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Abteilung Umwelt- und Klimaschutz -Bereich Stadtplanung-
Raum 124
Rathaus II, 1. Obergeschoss, 
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße), 58636 Iserlohn
Tel: 02371/217-2943
Fax: 02371/217-2949
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