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Vergabe von Stellplätzen für Altkleidersammelbehälter im öffentlichen gewidmeten Verkehrsraum in Iserlohn

Die Stadt Iserlohn vergibt im Losverfahren 93 Stellplätze für Altkleidersammelbehälter im öffentlichen gewidmeten Verkehrsraum. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse erfolgt für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2028.

Weitergehende Informationen können dem nachfolgenden „Standortkonzept für die Altkleidersammlung in der Stadt Iserlohn“ entnommen werden.

Interessenten können sich für eine begrenzte Anzahl von Standorten oder für alle 93 Standorte bewerben. Die Höhe der jährlichen Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis liegt derzeit noch nicht fest und wird zeitgerecht bekanntgegeben.

Zur Antragstellung sollte das abrufbare Formular verwendet werden. Für den Fall, dass ein formloser Antrag gestellt wird, müssen in diesem formlosen Antrag alle im vorgegebenen Formular abgefragten Daten und Informationen enthalten sein.

Anträge müssen spätestens bis zum 15.11.2024 bei der Stadt Iserlohn eingegangen sein.

Für Fragen stehen Ihnen Frau Grünegras (02371/217-2941), Frau Püschel (02371/217-2942) und Frau Wietzorek (02371/217-2948) telefonisch oder per E-Mail (abfall@iserlohn.de) zur Verfügung.

Standortkonzept für die Altkleidersammlung in der Stadt Iserlohn

A.  Ziele des Standortkonzeptes
 
 1. Flächendeckende und gleichmäßige Verteilung der Sammelbehälter für Altkleider im Stadtgebiet

 2. Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtbild durch Übermöblierung

 3. Gleichbehandlung gemeinnütziger und gewerblicher Sammler von Alttextilien bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen


B.  Auswahl und Anzahl der Standorte

 1. Die Stadt Iserlohn stellt zur Aufstellung von Altkleidersammelbehältern ausschließlich öffentliche gewidmete städtische Verkehrsflächen oder unmittelbar an diese angrenzende Flächen zur Verfügung.

 2. Die Auswahl der Flächen erfolgt insbesondere nach folgenden Gesichtspunkten:
    - Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
    - Sicherung des einwandfreien Straßenzustandes
    - Wahrung des Interessenausgleichs zwischen den verschiedenen Nutzern der Verkehrsfläche sowie den Anwohnern
    - Berücksichtigung von städtebaulichen und gestalterischen Belangen
    - Haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeit für noch verwendbare Altbekleidung

 3. Für die Nutzung der vorgesehenen Standorte ist eine Sondernutzungserlaubnis gem. § 18 Abs. 1 und 2 StrWG NRW erforderlich.

 4. Die Gesamtzahl der Standorte orientiert sich an einer Stellplatzdichte von einem Standort je ca. 1.000 Einwohner. Die Zahl der Standorte wird auf maximal 96, die der insgesamt aufgestellten Altkleidersammelbehälter auf maximal 110 begrenzt.
 
 5. Ein Standort kann, je nach Bedarf, auch mit mehreren Altkleidersammelbehältern bestückt werden.

 6. Gehen weniger Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse ein als Standorte vorhanden sind, bleiben die nicht vergebenen Standorte bis zum nächsten Vergabeverfahren unbesetzt.

 7. Die ausgewählten Standorte sind in der Anlage 1 aufgelistet.


C.  Bedingungen zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

 1. Die Sammlung ist nach § 18  KrWG beim Märkischen Kreis / Untere Abfallwirtschaftsbehörde anzuzeigen, sofern eine solche Anzeige aus einer bisherigen Sammeltätigkeit dort noch nicht vorliegt. Eine Eingangsbestätigung des Märkischen Kreises ist vorzulegen.

 2. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgt für die Dauer von drei Jahren.

 3. Die Leerung der Sammelbehälter hat mindestens vierzehntäglich zu erfolgen. Im Zuge der Leerung ist der Standplatz zu reinigen. Es besteht eine Pflicht zur Überprüfung und ggf. Anpassung des gewählten Reinigungs- und Leerungsintervalls.

 4. Die Stadt Iserlohn ist berechtigt, den Erlaubnisinhaber zu außerplanmäßigen Leerungen oder Reinigungen des jeweiligen Standortes aufzufordern. Diese haben innerhalb 48 Stunden nach Aufforderung zu erfolgen. Das Recht der Ersatzvornahme bei Nichteinhaltung wird vorbehalten.

 5. Alle Altkleidersammelbehälter müssen durch die aufstellende Organisation oder Firma gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss den Namen der Organisation oder Firma, deren ladungsfähige Anschrift und eine Telefonnummer enthalten.

 6. Die Höhe der Gebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis richtet sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Iserlohn.

 
D.  Auswahl- und Vergabeverfahren für eine Sondernutzungserlaubnis

 1. Alle Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidersammelbehälter im Stadtgebiet Iserlohn werden gleichzeitig in einem dreijährigen Intervall neu vergeben.

 2. Der Beginn eines neuen Vergabeverfahrens wird mindestens vier Monate vor Beginn der Neuvergabe auf der Internetseite der Stadt Iserlohn (www.iserlohn.de) und in der lokalen Presse öffentlich bekannt gemacht.

 3. Der Antrag auf Erteilung einer oder mehrerer Sondernutzungserlaubnisse ist unter Nutzung des Antragformulars elektronisch per E-Mail (strassenverkehr@iserlohn.de) oder schriftlich (Stadt Iserlohn, Abteilung Straßenverkehr, Postfach 2462, 58634 Iserlohn) zu stellen.

 4. Es werden nur vollständig ausgefüllte und fristgerecht eingegangene Anträge berücksichtigt.

 5. Die Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse erfolgt im Losverfahren, in dem für jeden Standort aus einem Topf mit allen Bewerbern jeweils ein Los entnommen wird. Will ein Bewerber nur eine begrenzte Anzahl von Behältern aufstellen, so wird dessen Los nach Erreichen der gewünschten Standortzahl aus dem Lostopf entfernt.

 6. Das Ergebnis der Auslosung wird allen Antragstellern unverzüglich schriftlich mitgeteilt.


E.  Inkrafttreten

Dieses Konzept und die darin enthaltenen Regelungen sind zum 01.04.2022 in Kraft getreten.


F.  Anlagen

 Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Konzeptes:
 1. Auflistung der ab dem 01.04.2025 bewirtschafteten Standorte für Altkleidersammelbehälter im Stadtgebiet Iserlohn
 2. Karte des Stadtgebietes mit Standortmarkierungen

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