Es gibt viele Gesetze.
In den Gesetzen steht:
So muss man sich verhalten.
Manche Menschen müssen sich nicht an manche Gesetze halten.
Dann brauchen sie aber
eine Ausnahme-Genehmigung.
Folgende Ausnahme-Genehmigungen gibt es:
Menschen mit Schwer-Behinderung kann das Parken erleichtert werden.
Das heißt zum Beispiel:
Die Genehmigung gilt nicht:
Diese Ausnahmen sind möglich, wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
In dem Ausweis gibt es unterschiedliche Buchstaben.
Die Ausnahme-Genehmigung bekommen Sie wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis bestimmte Buchstaben stehen.
Sie bekommen die Ausnahme-Genehmigung auch:
Sie müssen einen Antrag stellen.
Das Amt bekommt Ihren Antrag.
Dann entscheiden Fach-Leute über die Ausnahme-Genehmigung.
Die Ausnahme-Genehmigung ist in ganz Deutschland gültig.
Sie müssen das Schild in Ihr Auto legen.
Ganz vorne hinter der Scheibe.
Es muss gut sichtbar sein.
Sie wollen diese Ausnahme-Genehmigung haben?
Dann müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Auf manchen Park-Plätzen darf nicht jeder parken.
Manchmal dürfen nur Menschen da parken, die in der Nähe wohnen.
Dafür bekommen die Bewohner eine Ausnahme-Genehmigung.
Das ist eine grüne Karte.
Auf der Karte steht:
Sie wollen einen Bewohner-Park-Ausweis haben?
Das müssen Sie mitbringen:
Sie wollen die Karte verlängern?
Dann bringen Sie auch die alte Karte mit.
Sie besitzen mehrere Autos?
Die Karte kann für 3 Fahrzeuge gelten.
Es werden alle Fahrzeuge auf die Karte geschrieben.
Bringen Sie alle Fahrzeug-Scheine mit.
Der Bewohner-Park-Ausweis wird sofort gemacht.
Sie können ihn gleich mitnehmen.
Die Ausnahme-Genehmigung ist unterschiedlich lang gültig.
Die Ausnahme-Genehmigung kostet Geld.
Die Ausnahme-Genehmigung ist 1 Jahr gültig.
Dann kostet sie 30 Euro.
Die Ausnahme-Genehmigung ist 2 Jahre gültig.
Dann kostet sie 50 Euro.
Die Ausnahme-Genehmigung ist 3 Jahre gültig.
Dann kostet sie 65 Euro.
Sie können die Ausnahme-Genehmigung verlängern.
Oder etwas ändern.
Sie haben eine neue Adresse?
Oder ein neues Auto-Kennzeichen?
Dann müssen Sie das sagen.
Die Änderung kostet 10 Euro.
Bringen Sie die alte Ausnahme-Genehmigung mit.
Handwerker brauchen auch Ausnahmen.
Zum Beispiel beim Parken.
Handwerker bekommen die Ausnahmen nur während sie arbeiten.
Dann gibt es diese Ausnahmen:
Die Ausnahme-Genehmigung gilt nur:
Sie gilt nicht für das Parken an der Firma.
Deshalb muss die Adresse von der Firma auf dem Auto stehen.
Der Park-Ausweis kann für bis zu 5 Fahrzeuge gelten.
Sie wollen einen Handwerker-Park-Ausweis haben?
Das müssen Sie mitbringen:
Die Ausnahme-Genehmigung kostet unterschiedlich viel Geld.
Die Ausnahme-Genehmigung ist 1 Jahr gültig.
Für 1 Karte kostet sie 102,20 Euro.
Für jede weitere Karte kostet sie 51,10 Euro.
Sie können bei der Ausnahme-Genehmigung etwas ändern.
Sie haben eine neue Adresse?
Oder ein neues Auto-Kennzeichen?
Dann müssen Sie das sagen.
Die Änderung kostet 10 Euro.
Bringen Sie die alte Ausnahme-Genehmigung mit.
In NRW gibt es 5 Bezirke:
Sie können die Ausnahme-Genehmigung auch für andere Bezirke in NRW bekommen:
Die Ausnahme-Genehmigung gilt für 1 Jahr.
Sie kostet für 1 Bezirk 150 Euro.
Wenn Sie mehrere Bezirke brauchen.
Kostet das für jeden weiteren Bezirk 50 Euro.
Es gibt noch weitere Ausnahme-Genehmigungen für Handwerker.
Die sind nur kurz gültig.
Zum Beispiel:
Diese Genehmigungen kosten für 1 Woche 15 Euro.
Die Genehmigung soll länger gelten?
Dann kostet sie 20 Euro.
Soziale und Ambulante Dienste sind zum Beispiel:
Die Mitarbeiter fahren zu den Menschen nach Hause.
Deshalb müssen sie überall parken können.
Für diese Dienste gibt es diese Ausnahmen:
Die Ausnahme gilt nur während sie arbeiten.
Sie dürfen nicht länger als 2 Stunden parken.
Sie gilt nicht für das Parken:
Der Park-Ausweis kann für bis zu 5 Fahrzeuge gelten.
Die Ausnahme-Genehmigung kostet Geld.
Die Ausnahme-Genehmigung ist 1 Jahr gültig.
Sie kostet 51,10 Euro.
Sie können bei der Ausnahme-Genehmigung etwas ändern.
Sie haben eine neue Adresse?
Oder ein neues Auto-Kennzeichen?
Dann müssen Sie das sagen.
Die Änderung kostet 10 Euro.
Bringen Sie die alte Ausnahme-Genehmigung mit.
Beim Auto-Fahren muss man sich anschnallen.
Mit einem Sicherheits-Gurt.
Für manche Menschen gibt es Ausnahmen.
Diese Ausnahmen gibt es:
Sie müssen sich ein Schreiben vom Arzt holen.
Dann müssen Sie keinen Gurt tragen.
Beim Motorrad-Fahren muss man einen Helm tragen.
Für manche Menschen gibt es Ausnahmen.
Diese Ausnahmen gibt es:
Sie müssen sich ein Schreiben vom Arzt holen.
Dann müssen Sie keinen Helm tragen.
Die Ausnahme-Genehmigung ist unterschiedlich lang gültig.
Die Ausnahme-Genehmigung kostet Geld.
Die Ausnahme-Genehmigung ist 1 Jahr gültig.
Dann kostet sie 22 Euro.
Die Ausnahme-Genehmigung ist 3 Jahreoder für immer gültig.
Dann kostet sie 40 Euro.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Dann müssen Sie nichts bezahlen.