Iserlohner Rathaus

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Ausnahme-Genehmigungen

Welche Ausnahme-Genehmigungen gibt es?

Es gibt viele Gesetze.

In den Gesetzen steht:

So muss man sich verhalten.

Manche Menschen müssen sich nicht an manche Gesetze halten.

Dann brauchen sie aber

eine Ausnahme-Genehmigung.

Folgende Ausnahme-Genehmigungen gibt es:

  • Parken für Menschen mit Schwer-Behinderung
  • Parken für Bewohner
  • Parken für Handwerker
  • Parken für soziale oder ambulante Dienste
  • sich im Auto nicht anschnallen müssen
  • beim Motorrad-Fahren keinen Helm tragen müssen

Parken für Menschen mit Schwer-Behinderung

Menschen mit Schwer-Behinderung kann das Parken erleichtert werden.

Das heißt zum Beispiel:

  • Sie dürfen länger auf einem Park-Platz stehen
  • Sie müssen kein Geld an Park-Schein-Automaten bezahlen

Die Genehmigung gilt nicht:

  • bei Park-Plätzen für Rollstuhl-Fahrer

Diese Ausnahmen sind möglich, wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.

In dem Ausweis gibt es unterschiedliche Buchstaben.

Die Ausnahme-Genehmigung bekommen Sie wenn in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis bestimmte Buchstaben stehen.

  • aG

    das bedeutet: außergewöhnlich gehbehindert
  • bl

    das bedeutet: blind

Sie bekommen die Ausnahme-Genehmigung auch:

  • Bei bestimmten Darm-Krankheiten
    mit einem Grad der Behinderung ab 60 Prozent
  • Bei einem doppelten künstlichen Darm-Ausgang
    mit einem Grad der Behinderung ab 70 Prozent

Sie müssen einen Antrag stellen.

Das Amt bekommt Ihren Antrag.

Dann entscheiden Fach-Leute über die Ausnahme-Genehmigung.

Die Ausnahme-Genehmigung ist in ganz Deutschland gültig.

Sie müssen das Schild in Ihr Auto legen.

Ganz vorne hinter der Scheibe.

Es muss gut sichtbar sein.

 

Sie wollen diese Ausnahme-Genehmigung haben?

Dann müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis
  • ein Pass-Foto

 

Parken für Bewohner

Auf manchen Park-Plätzen darf nicht jeder parken.

Manchmal dürfen nur Menschen da parken, die in der Nähe wohnen.

Dafür bekommen die Bewohner eine Ausnahme-Genehmigung.

Das ist eine grüne Karte.

Auf der Karte steht:

  • das Nummern-Schild vom Auto
  • für welches Wohn-Gebiet sie gilt

 

Sie wollen einen Bewohner-Park-Ausweis haben?

Das müssen Sie mitbringen:

  • den Fahrzeug-Schein mit der aktuellen Adresse
  • Das Fahrzeug gehört Jemand anderem?

    Oder einer Firma?

    Dann muss der Besitzer Ihnen das bestätigen.
  • Sie haben in Iserlohn einen Zweit-Wohnsitz?

    Und das erst seit kurzem?

    Dann bringen Sie die Bestätigung mit.

Sie wollen die Karte verlängern?

Dann bringen Sie auch die alte Karte mit.

Sie besitzen mehrere Autos?

Die Karte kann für 3 Fahrzeuge gelten.

Es werden alle Fahrzeuge auf die Karte geschrieben.

Bringen Sie alle Fahrzeug-Scheine mit.

Der Bewohner-Park-Ausweis wird sofort gemacht.

Sie können ihn gleich mitnehmen.

 

Die Ausnahme-Genehmigung ist unterschiedlich lang gültig.

Die Ausnahme-Genehmigung kostet Geld.

Die Ausnahme-Genehmigung ist 1 Jahr gültig.

Dann kostet sie 30 Euro.

Die Ausnahme-Genehmigung ist 2 Jahre gültig.

Dann kostet sie 50 Euro.

Die Ausnahme-Genehmigung ist 3 Jahre gültig.

Dann kostet sie 65 Euro.

 

Sie können die Ausnahme-Genehmigung verlängern.

Oder etwas ändern.

Sie haben eine neue Adresse?

Oder ein neues Auto-Kennzeichen?

Dann müssen Sie das sagen.

Die Änderung kostet 10 Euro

Bringen Sie die alte Ausnahme-Genehmigung mit.

 

Parken für Handwerker

Handwerker brauchen auch Ausnahmen.

Zum Beispiel beim Parken.

Handwerker bekommen die Ausnahmen nur während sie arbeiten.

Dann gibt es diese Ausnahmen:

  • Sie müssen an Park-Schein-Automaten nicht bezahlen
  • Sie dürfen auf Bewohner-Park-Plätzen parken
  • Sie dürfen in Straßen mit wenig Verkehr parken
  • Sie dürfen im Park-Verbot parken

 

Die Ausnahme-Genehmigung gilt nur:

  • während der Reparatur-Zeit
  • von Montag bis Samstag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr

Sie gilt nicht für das Parken an der Firma.

Deshalb muss die Adresse von der Firma auf dem Auto stehen.

Der Park-Ausweis kann für bis zu 5 Fahrzeuge gelten.

 

Sie wollen einen Handwerker-Park-Ausweis haben?

Das müssen Sie mitbringen:

  • die Fahrzeug-Scheine
  • eine Bescheinigung, dass Sie Handwerker sind
  • ein Foto vom Fahrzeug

    Auf dem Fahrzeug muss die Adresse groß drauf stehen und

    das Kennzeichen muss man sehen.

 

Die Ausnahme-Genehmigung kostet unterschiedlich viel Geld.

Die Ausnahme-Genehmigung ist 1 Jahr gültig.

Für 1 Karte kostet sie 102,20 Euro.

Für jede weitere Karte kostet sie 51,10 Euro.

 

Sie können bei der Ausnahme-Genehmigung etwas ändern.

Sie haben eine neue Adresse?

Oder ein neues Auto-Kennzeichen?

Dann müssen Sie das sagen.

Die Änderung kostet 10 Euro

Bringen Sie die alte Ausnahme-Genehmigung mit.

 

In NRW gibt es 5 Bezirke:

  • Arnsberg
  • Düsseldorf
  • Münster
  • Detmold
  • Köln

Sie können die Ausnahme-Genehmigung auch für andere Bezirke in NRW bekommen:

Die Ausnahme-Genehmigung gilt für 1 Jahr.

Sie kostet für 1 Bezirk 150 Euro.

Wenn Sie mehrere Bezirke brauchen.

Kostet das für jeden weiteren Bezirk 50 Euro.

 

Es gibt noch weitere Ausnahme-Genehmigungen für Handwerker.

Die sind nur kurz gültig.

Zum Beispiel:

  • Sie können auf gesperrten Straßen fahren.
  • Sie können auf Bewohner-Park-Plätzen parken.

Diese Genehmigungen kosten für 1 Woche 15 Euro.

Die Genehmigung soll länger gelten?

Dann kostet sie 20 Euro.

 

Parken für soziale und ambulante Dienste

Soziale und Ambulante Dienste sind zum Beispiel:

  • Pflege-Dienste
  • Betreuer von Menschen mit Behinderung
  • andere Hilfen für Menschen

Die Mitarbeiter fahren zu den Menschen nach Hause.

Deshalb müssen sie überall parken können.

 

Für diese Dienste gibt es diese Ausnahmen:

  • Sie müssen an Park-Schein-Automaten nicht bezahlen
  • Sie dürfen auf Bewohner-Park-Plätzen parken
  • Sie dürfen im Park-Verbot parken

Die Ausnahme gilt nur während sie arbeiten.

Sie dürfen nicht länger als 2 Stunden parken.

Sie gilt nicht für das Parken:

  • an der Firma
  • dort wo Sie wohnen

Der Park-Ausweis kann für bis zu 5 Fahrzeuge gelten.

 

 

Die Ausnahme-Genehmigung kostet Geld.

Die Ausnahme-Genehmigung ist 1 Jahr gültig.

Sie kostet 51,10 Euro.

 

Sie können bei der Ausnahme-Genehmigung etwas ändern.

Sie haben eine neue Adresse?

Oder ein neues Auto-Kennzeichen?

Dann müssen Sie das sagen.

Die Änderung kostet 10 Euro

Bringen Sie die alte Ausnahme-Genehmigung mit.

 

Im Auto nicht anschnallen

Beim Auto-Fahren muss man sich anschnallen.

Mit einem Sicherheits-Gurt. 

Für manche Menschen gibt es Ausnahmen.

Diese Ausnahmen gibt es:

  • bei bestimmten Krankheiten
  • wenn die Person kleiner als 1,50 Meter ist
  • wenn der Gurt nicht schützen kann

Sie müssen sich ein Schreiben vom Arzt holen.

Dann müssen Sie keinen Gurt tragen.

 

Beim Motorrad-Fahren keinen Helm tragen

Beim Motorrad-Fahren muss man einen Helm tragen.

Für manche Menschen gibt es Ausnahmen.

Diese Ausnahmen gibt es:

  • bei bestimmten Krankheiten

Sie müssen sich ein Schreiben vom Arzt holen.

Dann müssen Sie keinen Helm tragen.

 

Die Ausnahme-Genehmigung ist unterschiedlich lang gültig.

Die Ausnahme-Genehmigung kostet Geld.

Die Ausnahme-Genehmigung ist 1 Jahr gültig.

Dann kostet sie 22 Euro.

Die Ausnahme-Genehmigung ist 3 Jahreoder für immer gültig.

Dann kostet sie 40 Euro.

Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Dann müssen Sie nichts bezahlen.

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