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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Start des Fassadenprogramms für den historischen Ortskern Oestrich

Am 1. November ist das Förderprogramm zur Gestaltung von Hausflächen und Fassaden –  kurz Fassadenprogramm –  für den historischen Ortskern Oestrich gestartet. Das Programm ist eine von mehreren Maßnahmen des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den historischen Ortskern Oestrich“, das im Jahr 2016 durch den Rat der Stadt Iserlohn beschlossen worden ist.

Ziel

Ziel des Förderprogramms ist es, private Bau- und Gestaltungsmaßnahmen im Bereich des historischen Ortskerns Oestrich anzustoßen und dadurch die historischen, ortsbildprägenden Strukturen zu erhalten und instand zu setzen. Im Fokus stehen dabei Gebäude und bauliche Anlagen, die erhaltenswert sind und einen ortsbildprägenden Charakter oder kulturhistorischen Wert aufweisen. Dies gilt insbesondere für die historische Fachwerkhausbebauung.

Fördermittel

Insgesamt stehen dafür bis zum Jahr 2021 200 000 Euro Fördermittel zur Verfügung, die durch das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ des Bundes und des Landes NRW sowie städtische Mittel bereitgestellt werden. Den Antrag auf die 50prozentige Förderung können Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter und Pächter mit schriftlicher Einverständniserklärung des Eigentümers / Erbbauberechtigten stellen. Der Zuschusshöchstbetrag ergibt sich aufgrund der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel.

Vergaberichtlinien

Den formellen Rahmen für die Abwicklung stellen die am 9. Oktober durch den Rat beschlossenen Vergaberichtlinien dar. Darin ist geregelt, wer antragsberechtigt ist, welche Maßnahmen gefördert werden, wie die Förderbedingungen aussehen und wie das Antrags- und Förderverfahren abläuft.

Förderfähig sind Maßnahmen wie Fassadensanierungen, -reinigungen und -anstriche, aber auch die Reparatur oder Erneuerung von Dächern oder die Sanierung bzw. Neuerrichtung von historischen Mauern, die als Einfriedung dienen. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass sich diese Teile des Gebäudes im sichtbaren Straßenbereich befinden.

Antragstellung

Nach der Erst-Information findet zunächst ein Vor-Ort-Termin mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung statt. Bevor es danach zur Förderantragstellung kommen kann, müssen drei Kostenvoranschläge bei Handwerksbetrieben eingeholt werden, die in der Lage sind, die Maßnahme am Förderobjekt umzusetzen. Diese Voraussetzung ist Teil der Förderbedingungen, die durch das Städtebauförderprogramm vorgegeben werden. Der eingereichte Förderantrag wird dann durch die Stadtverwaltung geprüft und der entsprechende Bewilligungsbescheid bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zugestellt. Mit der Umsetzung der Maßnahme muss dann innerhalb von acht Wochen begonnen werden. Wichtig ist, dass keinesfalls vor der Erteilung des Bescheides angefangen werden darf. Um zum Schluss fünfzig Prozent der förderfähigen Kosten zurückzuerhalten, sind die Originalbelege und Verwendungsnachweise zu der Maßnahme innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt einzureichen. Die Belege und die fachgerechte Durchführung werden durch die Stadtverwaltung geprüft und der Zuschuss dann dem Antragssteller überwiesen.

Interessierte finden die Vergaberichtlinien, das Fördergebiet und alle weiteren relevanten Unterlagen auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de (Fassadenprogramm Oestrich in die Suche eingeben) oder sie können sich bei der Abteilung Stadtentwicklung und Grundstücke (Ansprechpartnerin Britta Marscheider,  E-Mail: britta.marscheider@iserlohn.de, Telefon: 02371 / 217-2421) direkt informieren.

Fassadenprogramm Oestrich
Stellten das Förderprogramm für den historischen Ortskern Oestrich im Rahmen eines Pressegespräches vor: (v. li.) Stefan Baumann (Abteilungsleiter Stadtentwicklung und Grundstücke), Stadtbaurat Thorsten Grote und Britta Marscheider (Abteilung Stadtentwicklung und Grundstücke).