[ Events3 Highlights ]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Verschärfter Lockdown: Rathäuser bereits ab Montag geschlossen - Neue Regelungen der Coronaschutzverordnung

Aufgrund des verschärften Lockdowns gibt es auch Änderungen bei den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung: Anders als bisher geplant bleiben die Rathäuser am Schillerplatz und am Werner-Jacobi-Platz, die Bürgerservice-Stellen in Letmathe und Hennen, das Jugendamt im Hansahaus, das Standesamt sowie alle weiteren städtischen Dienststellen bereits ab kommenden Montag, 21. Dezember, bis Ende des Jahres komplett geschlossen. Dies hat der Verwaltungsvorstand unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Joithe am Dienstag entschieden.
Für dringende Fälle werden am 21., 22., und 23. Dezember sowie am 28., 29. und 30. Dezember jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr folgende telefonische Notdienste eingerichtet:

  • für Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten unter der Rufnummer 02371 / 217-1630,
  • beim Bürgerservice / Melde- und Passangelegenheiten unter der Rufnummer 02304 / 9408286 ,
  • für Grundsicherungsangelegenheiten unter der Rufnummer 02371 / 217-2025 sowie
  • für das Jugendamt unter der Rufnummer 02371 / 217-1053.

Die Notdienstrufnummern sind auch auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de veröffentlicht.

Ursprünglich war geplant, die Dienststellen nach der Weihnachtsschließung ab Montag, 4. Januar, wieder zu öffnen. Aufgrund des bis zum 10. Januar geltenden Lockdowns bleibt die Stadtverwaltung mit allen Dienststellen nun jedoch auch in der ersten Neujahrswoche, von Montag, 4., bis Freitag, 8. Januar,  für den Publikumsverkehr geschlossen. In dieser Woche können nur für wirklich unaufschiebbare Angelegenheiten Termine im Bürgerservice oder im jeweiligen Fachbereich vereinbart werden.

Neue Coronaschutzverordnung

Die neue Coronaschutzverordnung sieht unter anderem eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen vor: Bisher dürfen sich fünf Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen, wobei Kinder bis zu vierzehn Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden. Neu ist, dass  diese Regelung auch zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel gilt. In der Zeit vom 24. bis zum 26. Dezember darf sich nur noch ein Hausstand mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. Dazu gehören zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Kinder bis zu vierzehn Jahren werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Neu ist auch, dass anders als beim ersten Lockdown jetzt neben dem Einzelhandel auch Baumärkte für private Kunden geschlossen bleiben müssen.

Ebenfalls neu ist, dass der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum und der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik verboten sind. Zu Regelungen speziell zu Silvester wird die Stadt Iserlohn noch gesondert informieren.