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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Auch beim Wintervergnügen gelten Regeln: Ordnungsamt führt Kontrollen durch

Seit Montag ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Danach sind Treffen im öffentlichen Raum nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden.

Dies bedeutet weitere Einschränkungen auch im Rahmen der Freizeitgestaltung. Am vergangenen Wochenende haben viele Menschen  das Winterwetter genutzt und sind in die höher gelegenen Naherholungsgebiete gefahren. Der Schnee war ein Spaß für die ganze Familie. Vom Ordnungsamt durchgeführte Kontrollen ergaben, dass die corona-bedingten Abstandsregeln weitgehend eingehalten wurden.

Es ist nachvollziehbar, dass die Menschen in diesen Zeiten frische Luft und Natur genießen möchten. Dabei sollte allerdings nicht auf Wiesen, Feldern und gesperrten Wegen geparkt werden. Parkverbote müssen eingehalten und Einfahrten dürfen nicht zugeparkt werden. Das Ordnungsamt wird dies bei kommenden Kontrollen überwachen und falls nötig auch ahnden.