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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Ausschusssitzungen als Videokonferenzen – Bürgermeister und Fraktionen möchten Ergänzung der Gemeindeordnung

Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Rats- und Ausschusssitzungen öffentlich. Sie finden in Anwesenheit der Mitglieder am Sitzungsort statt und Bürgerinnen und Bürger können als Zuschauer an den Sitzungen teilnehmen.

Wie in vielen anderen Städten haben in Iserlohn die Mitglieder des Rates auf Grund der Corona-Pandemie ihre Befugnisse auf den Hauptausschuss delegiert, die Sitzungen der Fachausschüsse wurden und werden wegen des anhaltenden Infektionsgeschehens abgesagt.

Ausgehend von der aktuellen Situation und vorsorglich auch für mögliche zukünftige andere Pandemien hat nun Bürgermeister Michael Joithe in Absprache mit den Ratsfraktionen das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung angeschrieben. Er bittet darum, zu prüfen, ob es möglich wäre, die Gemeindeordnung zu ergänzen. „Digitalisierungsmöglichkeiten sollten in einer pandemischen Lage genutzt werden können, um zumindest die durch den Rat gewählten Ausschüsse (nicht den Stadtrat als direkt gewähltes Organ) auch in Form von Videokonferenzen tagen lassen zu können. Per Livestream könnte die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, die Sitzungen zu verfolgen, natürlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der personenbezogenen Daten der Ausschussmitglieder und der an der Videokonferenz teilnehmenden Verwaltungsmitarbeiter“, heißt es in dem Schreiben. Die Möglichkeit von Videokonferenzen solle begrenzt werden und nur zulässig sein, wenn und solange nach dem Infektionsschutz- und Befugnisgesetz eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt sei, führt Joithe weiter aus. Neben den Delegationsmöglichkeiten zugunsten des Hauptausschusses erhielten die Kommunen damit in dieser Zeit eine weitere Möglichkeit zur Fassung von Beschlüssen, nämlich durch die entscheidungsbefugten Fachausschüsse, begründet der Bürgermeister abschließend den Vorschlag zur Ergänzung der Gemeindeordnung.