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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Video-Konferenzen der Ausschüsse können ab sofort öffentlich im Rathaus mitverfolgt werden

Corona-bedingt tagen – wie in anderen Kommunen auch - die Fachausschüsse des Rates der Stadt Iserlohn zurzeit nicht im Rahmen der sonst üblichen öffentlichen Ausschusssitzungen in Anwesenheit der Mitglieder, Vertreter der Verwaltung und der Öffentlichkeit.
Stattdessen haben sich die Fraktionen des Iserlohner Rates darauf verständigt, dass Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse in Video-Konferenzen anstelle in Präsenz-Sitzungen beraten. Die jeweils öffentlichen Teile der Konferenzen sollten für die Bürger offen sein.
Einige Vertreter des Rates und Teile des Verwaltungsvorstandes hatten dieser Verfahrensweise zunächst nicht zugestimmt, da es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes gab. Dadurch hätten die Video-Konferenzen nichtöffentlich stattfinden müssen, was zuletzt seitens der UWG-Fraktion bemängelt wurde.

Um das Problem des Datenschutzes zu lösen und gleichzeitig auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Information über die Beratungen der Ausschüsse zu geben, werden nun auf Vorschlag von Bürgermeister Michael Joithe die Video-Konferenzen der Ausschussmitglieder per Live-Stream in den Ratssaal des Rathauses am Schillerplatz übertragen. Ab sofort können Interessierte dort die Sitzungen auf einer Leinwand mitverfolgen. (Finden Termine parallel statt, wird der Sitzungsraum U-163 a im 1. Untergeschoss hinzugezogen.)
So wird zum Beispiel die Konferenz des Verkehrsausschusses, die am Mittwoch, 3. Februar, um 17 Uhr beginnt, in den Ratssaal übertragen. Alle weiteren Termine finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de / Sitzungskalender. Die Video-Konferenzen sind zunächst bis Ende Februar geplant.

Die Teilnehmerzahl ist jeweils begrenzt. Wenn die Kapazitätsgrenze des Raumes erreicht ist, müssen weitere Besucher abgewiesen werden. Konferenz-Besucher müssen zu Beginn ein Kontaktformular ausfüllen. Zudem sind die Abstandregelungen zu beachten und es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2-Maske).