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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Bundestagswahl: Die Briefwahl boomt – auch in Iserlohn – Weitere Wahlhelfer gesucht

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es bei der Bundestagswahl einen neuen „Rekord“ bei den Briefwählern geben wird: Rund zwei Wochen nach Beginn des Versandes der Wahlbenachrichtigungen hat das Wahlamt im Iserlohner Rathaus bereits rund 18 000 Briefwahlanträge erhalten. Zum Vergleich: bei der letzten Bundestagswahl in 2017 waren es am Ende 15.417 Briefwähler und bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr insgesamt 16.394 Briefwähler.

Wer für die Bundestagswahl am 26. September Briefwahl beantragen möchte, kann

  • den Antrag online stellen unter www.iserlohn.de (die Möglichkeit des Online-Antrages besteht bis einschließlich Mittwoch, 22. September, 12 Uhr),

  • den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und in einem ausreichend frankierten Briefumschlag senden an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn (bitte nicht vergessen, den Antrag zu unterschreiben!),

  • eine E-Mail an briefwahl@iserlohn.de oder einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Anschrift und des Geburtsdatums ans Wahlamt senden, oder

  • den Antrag persönlichim Briefwahlbürostellen (Rathaus I, Schillerplatz 7, Erdgeschoss, Raum 028, neben dem Haupteingang). Das Wahlamt hat Corona-bedingt eine Zugangsregelung getroffen. Wer möchte, kann sofort im Briefwahlbüro wählen oder alternativ seine Briefwahlunterlagen mitnehmen.
    Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellen und die Briefwahlunterlagen für diese mitnehmen möchte, muss sowohl für den Antrag als auch für die Aushändigung der Briefwahlunterlagen schriftlich dazu bevollmächtigt sein.

Das Briefwahlbüro ist geöffnet montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr (am Freitag, 24. September, bis 18 Uhr).

Wer durch Briefwahl wählt, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der rote Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Weitere Wahlhelfer gesucht
Gut zwei Wochen vor dem Wahlsonntag sucht die Stadt Iserlohn noch 39 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für den Einsatz als Wahlvorsteher und Beisitzer in den insgesamt 110 Wahlvorständen in den Wahllokalen.
Jeder, der zur Bundestagswahl am 26. September wahlberechtigt ist, kann dieses Ehrenamt ausüben (Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 26. Juni 2021 ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind).

Die Wahlvorstände werden am Wahltag in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr in den Wahllokalen eingesetzt. Sie arbeiten in zwei Schichten und kümmern sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal. Um 18 Uhr finden sich alle Wahlhelfer und Wahlhelferinnen wieder im Wahllokal ein, um die Stimmen auszuzählen. Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt. Die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter erhalten 60 Euro.

Wer gerne in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchte, wird gebeten, sich mit dem Iserlohner Wahlamt unter den Telefonnummern 02371 / 217-1779, -1778 oder -1780  in Verbindung zu setzen. Es ist auch möglich, sich online als Wahlhelfer zu bewerben unter www.iserlohn.de/rathaus-politik/wahlen-buergerbegehren-buergerentscheid/wahlhelfer-gesucht.