[ Events3 Highlights ]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Ab morgen: Maskenpflicht auf Iserlohner Märkten

Ab morgen (3. Dezember) gilt auf allen Iserlohner Märkten die Maskenpflicht. Dann muss auf dem Weihnachtsmarkt am Alten Rathausplatz, beim Besuch des „Weihnachtlichen Barendorf“ am zweiten und dritten Adventwochenende sowie auf den mittwochs und samstags stattfindenden Wochenmärkten ein Mund-Nasen-Schutz (mindestens medizinische Maske, sog. OP-Maske) getragen werden. Die Stadt Iserlohn hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach gilt die Maskenpflicht während der nachstehend festgelegten Öffnungszeiten bzw. auf folgenden Veranstaltungsflächen:

Weihnachtsmarkt in der Innenstadt

Als Weihnachtsmarktfläche gilt alles bis zum Eingang in die Geschäfte mit den Außengrenzen

  • Alter Rathausplatz: Treppenzugang Westertorpassage
  • Bilstein: bis zur Absperrung
  • Wermingser Straße: Ab Hausnummern 1 / 2
  • Unnaer Straße: bis Kreuzung Wasserstraße

Die Öffnungszeiten sind sonntags von 13 bis 21 Uhr,  montags bis donnerstags von 11 bis 21 Uhr sowie freitags und samstags von 11 bis 22 Uhr

Das „Weihnachtliche Barendorf“ auf dem Museumsgelände (Baarstraße 220-226) öffnet jeweils samstags, 4. und 11. Dezember, sowie jeweils sonntags, 5. und 12. Dezember, von 12 bis 20 Uhr.

Wochenmärkte
Der Iserlohner Wochenmarkt findet mittwochs in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr auf dem Schillerplatz zwischen Laarstraße, Turmstraße, Nordengraben und Vinckestraße, in der Turmstraße sowie auf dem Marktplatz statt.

Der Wochenmarkt in Letmathe findet samstags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr auf der Overwegstraße zwischen Reinickendorfer Straße und Zum Volksgarten statt.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können (die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, das auf Verlangen vorzuzeigen ist). Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Die Maskenpflicht gilt nicht

  • an festen Sitz- oder Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen (Imbiss- und Ausschankständen),
  • für die Dauer der Einnahme von Speisen und Getränken,
  • in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske nur wenige Sekunden dauert,
  • für Inhaberinnen und Inhaber sowie Beschäftigte der Einrichtungen bzw. der Verkaufsstände, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Plexiglas oder Ähnliches) ersetzt wird
  • für am Bühnenprogramm teilnehmende Personen (Künstler, Nikolaus)

(Die Allgemeinverfügung der Stadt Iserlohn zur Maskenpflicht ist auch auf der Corona-Info-Seite der Stadt sowie auf der städtischen Homepage unter „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.)

Die Entscheidung zur Einführung der Maskenpflicht wurde angesichts der anhaltend hohen Inzidenzwerte auch in der Stadt Iserlohn getroffen. „In dieser bedrohlichen Situation müssen wir alles tun, um die Lage nicht weiter zu verschlimmern. Die Maskenpflicht auf unseren Märkten ist ein Beitrag dazu“, erläutert Bürgermeister Michael Joithe die Entscheidung und appelliert erneut eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die bekannten AHA-Regeln zu halten.