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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Brückenfest Letmathe: Straßensperrungen und Sicherheitsvorkehrungen für das Feuerwerk

Letmathe lädt wieder zum Feiern ein! Das Brückenfest findet in diesem Jahr von Freitag, 2. September, bis Sonntag, 4. September, statt. Dann wird zwischen den Brücken, die den Stadtteil Genna mit Letmathe verbinden, auf dem Lennedamm und in der Letmather Innenstadt gefeiert.

Wie in den vergangenen Jahren sind für die Festfläche Straßensperrungen und für das Feuerwerk besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Dazu teilt das Ordnungsamt der Stadt Iserlohn Folgendes mit:

Die Brückenfestfläche wird für den allgemeinen Straßenverkehr von Dienstag, 30. August, bis einschließlich Montag, 5. September, gesperrt. Es gilt:

  • Ab 30. August sind der Parkplatz P&R Bahnhof Letmathe sowie die Parkplätze Letnettiplatz, Bahnhofstraße und Gennaer Straße (im Bereich des Bahnhofs) gesperrt bis einschließlich 5. September.

  • Die Gennaer Straße wird ab Brückenstraße in Fahrtrichtung Bahnhof zur Sackgasse. Die Umleitung läuft über Bergstraße und Stenglingser Weg.

  • Der Lennedamm wird komplett gesperrt. Die Umleitungen erfolgen über den Kreisverkehr Lennedamm/Alter Markt, die Schwerter Straße und in der Gegenrichtung ab Einmündung Brinkhofstraße über An Pater und Nonne, Untergrüner Straße, Diepke, Stenglingser Weg und Bergstraße.

  • Die Hagener Straße ist ab Einmündung Brinkhofstraße/An Pater und Nonne bis zur Einmündung Zum Volksgarten gesperrt.

  • Ebenso ist die Flehmestraße in Fahrtrichtung Hagener Straße ab der Einmündung Auf dem Gerre gesperrt.

  • Die Bahnhofstraße und die Gennaer Straße bis zur Einmündung Ursulastraße werden von Dienstag, 30. August, bis Montag, 5. September, gesperrt. Gleiches gilt für die Stichstraße von der Gennaer Straße zum Lenneufer in Höhe Gasthof Pollmeier.

Aufgrund der Sperrung des Lennedamms werden die Buslinien der Märkischen Verkehrsgesellschaft bis 6. September umgeleitet - die MVG informiert dazu online auf www.mvg-online.de. Dort sind auch die Haltestellen zu finden, die in diesem Zeitraum von der MVG nicht angefahren werden.

Im Rahmen eines umfangreichen Sicherheitskonzeptes für das Brückenfest ist auch eine Reihe von Auflagen für das Feuerwerk zu erfüllen. Sie sind notwendig sowohl für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, als auch für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. In Abstimmung mit der Feuerwehr, dem Ordnungsamt und der Bezirksregierung Arnsberg müssen während des Feuerwerks, das am Samstag, 3. September, voraussichtlich gegen 22.45 Uhr beginnt, Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, von denen vor allem die direkten Anwohnerinnen und Anwohner (in einem Radius von 50 Metern ausgehend vom Abbrennort) betroffen sind. Sie werden mit Hilfe eines Flyers über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen informiert.

Damit im Bedarfsfall die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr den Aufbau- und Abbrennort des Feuerwerks anfahren können, besteht am Samstag, 3. September, in der Zeit von 19 bis 23.30 Uhr im Bereich Gennaer Straße 56 bis 58 ein beidseitiges Halteverbot.

Das Ordnungsamt der Stadt Iserlohn bittet um Beachtung der Regelungen und Hinweise und wünscht allen Besucherinnen und Besuchern ungetrübtes Vergnügen auf dem Brückenfest.