Bunte Holzwürfel mit dem Wort "Events"

Erben und vererben

Wenn zu Lebzeiten keine Regelung getroffen wurde, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehegatten erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, schließen sich je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an. Wer seine Vermögensnachfolge regeln möchte, sollte sich zunächst gut informieren. Denn es ist oft nicht einfach, die richtige Regelung zu treffen. Im Vortrag werden Antworten auf viele wichtige Fragen gegeben: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Welche steuerlichen Belastungen können auf meine Erben zukommen?

Termine

  • 14.02.23 18:30 - 20:00 Uhr