Collage Stadtentwässerung

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Stadtentwässerung

Abwasserbeseitigung

Die Stadt baut und betreibt aufgrund wasserrechtlicher Bestimmungen eine Abwasseranlage als öffentliche Einrichtung, um das Abwasser zu sammeln und zu einer Kläranlage abzuleiten. Jeder Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück Abwasser anfällt, hat das Recht und die Pflicht sein Grundstück an den städtischen Kanal anzuschließen bzw. seine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube durch die Stadt entsorgen zu lassen (Anschluss- und Benutzungszwang). Für die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Gebühren. Der Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage sind in einer Satzung der Stadt Iserlohn geregelt.

Die Abteilung Stadtentwässerung ist zuständig für Bau, Planung und Betrieb der städtischen Abwasseranlage. Die Abwasseranlage besteht aus:

einem Kanalnetz (ca. 400 km), davon

  • ca. 65 km    Regenwasserkanal
  • ca. 93 km    Schmutzwasserkanal
  • ca. 273 km  Mischwasserkanal
  • ca. 8 km      Druckrohrleitung
  • ca. 7 km      Druckentwässerungssystem
  • ca. 14.000   Kanalschächte

2 Kanaldükern zur Querung der Lenne

64 Pumpwerken (sowohl pneumatisch als auch hydraulisch betrieben)

18 Regenrückhalteeinrichtungen, davon

  • 2 Regenklärbecken

3 Sandfängen

31 Regenüberläufen

Die Abteilung Stadtentwässerung ist zuständig für die Entsorgung von:

  • 248 Kleinkläranlagen
  • 91 abflusslose Gruben

Gewässerunterhaltung

Die Stadt Iserlohn ist aufgrund wasserrechtlicher Bestimmungen verpflichtet rund 70 namentlich benannte Bäche und Siepen sowie eine Vielzahl von Nebenläufen mit einer Gesamtlänge von 180 km zu unterhalten. Die Gewässerunterhaltung dient heute außer der technischen Sicherung des Wasserablusses insbesondere dem Erhalt und der Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Sie hat der Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (siehe dort) zu dienen.

Für die Gewässerunterhaltung des Abschnitts des Baarbachs von der Brücke BAB A46 bis zur Mündung in die Ruhr sowie des Abschnitts des Grüner Bachs von der Straße "In der Bräke" bis zur Mündung in die Lenne sind die Wasserverbände Baarbach und Grüner Bach zuständig.

Die Wasserverbände sind über die Stadt Iserlohn mit folgender Adressierung schriftlich zu erreichen:

Wasserverband Grüner Bach bzw. Baarbach
c/o Stadt Iserlohn
Abteilung Stadtentwässerung
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn

oder per E-Mail:
Wasserverband-Gruener-Bach@iserlohn.de 
bzw.
Wasserverband-Baarbach@iserlohn.de

Gewässerausbau

Die Stadt Iserlohn ist aufgrund wasserrechtlicher Bestimmungen verpflichtet durch geeignete Maßnahmen die im Wasserhaushaltsgesetz (§ 6 WHG, siehe dort) genannten Bewirtschaftungsziele für Gewässer anzustreben. Deshalb wurden bereits einige Baumaßnahmen wie die naturnahe Umgestaltung und Renaturierung des Baarbaches in Kalthof zwischen Mühlenstraße und der Straße "Kaltes Stück" oder die Offenlegung des verrohrten Baarbaches im Bereich Gerichtstraße/Wallstraße durchgeführt. Weitere Maßnahmen sind in der Durchführung bzw. in der Planung.

Abteilung Stadtentwässerung

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn
E-Mail: stadtentwaesserung@iserlohn.de

Leitung:
Nicole Neuhoff
nicole.neuhoff@iserlohn.de
02371/217-2752

Mit den Unterhaltungsarbeiten an der städtischen Abwasseranlage und den Gewässern ist der Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer AöR beauftragt.

Zu den Unterhaltungsarbeiten gehören u. a. das Spülen der Kanäle mit Hochdruck, das Reinigen der Straßenabläufe (Gullis), die Wartung der Pumpstationen und sonstigen Sonderbauwerken sowie das Mähen von Gewässerufern, das Räumen von Rechenbauwerken und die Wiederherstellung von Uferbefestigungen.

Die zwei Kläranlagen im iserlohner Stadtgebiet (Baarbachtal in Drüpplingsen und Letmathe) sowie die Regenüberlaufbecken werden vom Ruhrverband betrieben.