[ Events3 Highlights ]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Besuche im Rathaus und Einrichtungen der Stadtverwaltung bis auf weiteres mit „3G“ und auf Termin

Seit dem vergangenen Wochenende sind einige Einschränkungen beim Infektionsschutz weggefallen und auch die Maskenpflicht in Innenräumen soll nach einer Übergangsfrist  in NRW Anfang April wegfallen.
Da jedoch die Infektionszahlen derzeit sehr hoch sind, haben Bürgermeister Michael Joithe und der Verwaltungsvorstand der Stadt Iserlohn entschieden, dass zum Schutz der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie der Besucherinnen und Besucher bis auf weiteres alle wesentlichen bisherigen Regelungen zur Corona-Pandemie im täglichen Verwaltungsbetrieb aufrechterhalten bleiben.

Dazu gehört unter anderem die 3G-Regel am Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden. Auch Besucherinnen und Besucher der Rathäuser am Schiller- und Werner-Jacobi-Platz, der Bürgerservice-Stellen in Letmathe und in Hennen und aller weiteren Dienstgebäude wie zum Beispiel des Hansahauses oder der Stadtinformation müssen sich an die 3G-Regel halten.  Wer also sein Anliegen persönlich vor Ort klären muss, kann genesen, geimpft oder getestet zur Stadtverwaltung kommen. Besuche bei der Stadtverwaltung sind auch weiterhin nur auf Termin möglich. Der kann entweder über die Online-Terminvergabe beim Bürgerservice unter www.iserlohn.de oder telefonisch vereinbart werden. Auch in anderen Bereichen der Stadtverwaltung besteht die Möglichkeit, vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu verabreden. Die Telefonzentrale der Stadt Iserlohn vermittelt unter 02371 217-0 den richtigen Ansprechpartner.
Auf ihrer Internetseite bietet die Stadt unter www.iserlohn.de zudem eine Reihe von Services an, mit denen Bürgerinnen und Bürger verschiedene Dienstleistungen auch online in Anspruch nehmen können, statt vor Ort Anträge oder Ähnliches persönlich abzuholen oder einzureichen.

In den Rathäusern und Verwaltungseinrichtungen gelten weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Auch für Besucher der städtischen Kultureinrichtungen gilt weiterhin: Wer in die städtischen Museen, Büchereien, ins Stadtarchiv oder zur VHS gehen möchte, muss sich an „3G“ und Maskenpflicht halten.