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Warum ist Denkmalschutz nötig?

Die Zerstörungen des letzten Weltkrieges und die immensen Veränderungen der Nachkriegszeit haben in unseren Städten und Dörfern - dem damaligen Zeitgeist entsprechend - zum Verlust unschätzbarer künstlerischer und geschichtlicher Werte geführt. Spätestens seit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 wurde der Ruf nach dem Schutz der vielen Zeugnisse unserer Vergangenheit laut. Immer mehr Menschen wurde bewusst, dass Denkmäler einer Region, einer Stadt oder einem Dorf ein unverwechselbares Profil geben und Identität und Lebensqualität schaffen. Deshalb hat das Thema "Denkmalschutz und Denkmalpflege" heute einen hohen Stellenwert in der Öffentlichkeit. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich als letztes der alten Bundesländer im Jahre 1980 ein Denkmalschutzgesetz gegeben.

Was ist ein Denkmal?

Galten früher vor allem einzelne Monumente wie Kirchen, Schlösser und Burgen als denkmalwürdig, so umfasst der moderne Denkmalbegriff auch einfache Bürgerhäuser, Industriebauten, Garten- und Grünanlagen und zusammenhängende Denkmalbereiche. Dazu gehören weiter die Bodendenkmäler, die sich in der Regel unterhalb der Erdoberfläche befinden. Dabei kann es sich um Fundamentreste, Wallanlagen, Hohlwege, Höhlen, Hügelgräber und ähnliche Anlagen handeln. Ergänzt werden die Bau- und Bodendenkmäler durch sogenannte bewegliche Denkmäler wie zum Beispiel Gemälde, Mobiliar und nicht wandfeste Ausstattungsstücke.
In Iserlohn sind derzeit rund 230 Baudenkmäler, neun Bodendenkmäler und ein bewegliches Denkmal in die Denkmalliste eingetragen, die Sie hier im Internet einsehen können. Ergänzt wird sie um einen interaktiven Plan, in dem Sie sich die Position eines Denkmals wahlweise in einer Stadtplanversion, mittels Luftbild oder auf einer topografischen Karte anzeigen lassen können.

Wodurch qualifiziert sich ein Denkmal?

Die einzige Voraussetzung, die ein Objekt zum Denkmal werden lässt, ist das Vorliegen seiner Denkmaleigenschaft. Als den Denkmalwert eines Objektes begründende Kriterien werden im Denkmalschutzgesetz dessen Bedeutung für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse genannt. Darüber hinaus müssen künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe für die Erhaltung und Nutzung des Objekts vorliegen. Bei der Feststellung und Begründung des Denkmalwertes eines Objektes wird die Stadt Iserlohn durch das Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes unterstützt.

Wie wird der Denkmalschutz begründet?

Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes greifen erst dann, wenn ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist, was regelmäßig durch die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Iserlohn geschieht. Das Land NRW hat die Zuständigkeit zum Vollzug des Gesetzes den Gemeinden als Untere Denkmalbehörden zugewiesen.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Denkmaleigentümer?

Neben der Beratung in fachlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen ermöglicht die Unterschutzstellung die Inanspruchnahme von Fördermitteln. In Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde können Maßnahmen gefördert werden, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung eines denkmalwerten Objekts erforderlich sind. In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, Zuschüsse von übergreifend tätigen Stiftungen in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus sind steuerliche Erleichterungen ein wichtiges Hilfsmittel für Eigentümer von Baudenkmälern, insbesondere in Zeiten knapper Kassen. Sie können mit einer indirekten Förderung durch die erhöhte Abschreibung für Herstellungs- bzw. Erhaltungsaufwand rechnen. Bei allen Baumaßnahmen wird vorausgesetzt, dass sie nach Art und Umfang zur Erhaltung des Baudenkmals und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Deshalb ist es zwingend vorgeschrieben, die geplanten Maßnahmen vor Beginn mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Weitere Steuerleichterungen sind unter bestimmten Voraussetzungen bei der Grundsteuer, der Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie der Umsatzsteuer möglich.

Als Verpflichtungen sind die Erhaltungspflicht, die besagt, dass Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen sind, die Nutzungspflicht, die Eigentümer verpflichtet, ihr Denkmal so zu nutzen, dass dessen Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist sowie die Anzeigepflicht bei Veräußerung eines Denkmals zu nennen.

Die in der Praxis wohl bedeutendste Regelung ist die Erlaubnispflicht bei Maßnahmen, die zur Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung eines Bau- oder Bodendenkmals führen. Auch Maßnahmen in der engeren Umgebung sind erlaubnispflichtig, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. Der Erlaubnisvorbehalt soll unter anderem gewährleisten, dass nicht aus Unkenntnis Fehler gemacht werden, die Schäden an der geschützten Bausubstanz hervorrufen können, die später mit hohen Sanierungskosten wieder behoben werden müssen.

Verstöße gegen die Vorschriften des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden.

Ihre Ansprechpartner für den Denkmalschutz sind:

100 Jahre Bauhaus