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Einbürgerungen

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Staatsangehörigkeitrechts

Allgemeines

Wenn Sie als Ausländer bereits längere Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben wollen, laden wir Sie herzlich ein, gleichberechtigte Bürgerin oder Bürger unseres Landes zu werden und die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Viele Vorteile warten auf Sie!

Sie können aktiv das politische Geschehen beeinflussen, können wählen und gewählt werden, unterliegen bei Auslandsreisen ggf. nicht der Visapflicht, um nur einige wenige Punkte anzuführen.

Voraussetzungen:

  • Sie halten sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen, das heißt, Sie beziehen weder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe), es sei denn, Sie sind unverschuldet in diese Notlage geraten
  • Sie sind strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten
  • Sie haben sich in die deutschen Lebensverhältnisse integriert, Sie können Deutsch lesen, schreiben und sprechen, haben mindestens vier Jahre eine deutsche Schule besucht und sind in die nächst höhere Klasse versetzt worden oder haben mindestens das Zertifikat Deutsch B1 GER erworben

Sie sind zwar seit 8 Jahren in Deutschland, aber Ihr Ehepartner nicht?

Für den Ehegatten genügt ein 4-jähriger Aufenthalt in Deutschland, gleiches gilt für Ihre minderjährigen Kinder bei einer Miteinbürgerung.

Sie haben einen deutschen Ehepartner?

Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind (und nicht getrennt leben), genügt ein Aufenthalt von 3 Jahren in Deutschland. Dann jedoch dürfen Sie ausnahmslos keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen. Schon der Anspruch wäre ein Einbürgerungshindernis.

Sie sind Asylberechtigter?

Dann genügt ein Aufenthalt von mindestens 6 Jahren. Auch in diesem Fall dürfen Sie weder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen. Auch der Anspruch wäre ein Einbürgerungshindernis.

Sie sehen, es gibt viele Wege und Möglichkeiten, deutscher Staatsbürger zu werden. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung, und zwar montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 13 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Selbstverständlich können Sie auch einen Informationstermin außerhalb der Öffnungszeiten mit uns vereinbaren.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Einbürgerung vom Landesministerium!

Pro erwachsene Person: 255 €
Pro mit einzubürgerndes minderjähriges Kind: 51 €

Hinzu kommen noch die Gebühren für die deutschen Ausweispapiere.

Ihre Ansprechpartner

Frau Schulte

einbuergerung@​iserlohn.de 02371/217-1663Adresse | Details

Katja Ebel

einbuergerung@​iserlohn.de 02371 217 1784Adresse | Details

Frau Knoop

einbuergerung@​iserlohn.de 02371/217-1668Adresse | Details

Frau Kinzel

einbuergerung@​iserlohn.de 02371/217-1661Adresse | Details