Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Beteiligung an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung sind:
im individuellen Zugang zum Bildungsscheck:
- Zielgruppen: Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW, insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrer:innen und Selbständige, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Einkommen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt maximal 40.000 Euro (bei Alleinstehende Personen /einzeln veranlagte Personen) – und maximal 80.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Personen).
- Der Weiterbildungszuschuss beträgt 50% der Weiterbildungskosten, max. 500 Euro
- Betriebsgröße: Unabhängig von Betriebsgröße
- Anzahl: Ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
- Fortbildungen: Berufsbezogene Bildungsangebote, auch E-Learning- oder Blended-Learning-Angebote
im betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck
- Zielgruppen: Alle Beschäftigten
- Betriebsgröße: Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
- Anzahl: Maximal 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr
- Fortbildungen: Berufsbezogene Bildungsangebote, auch E-Learning-Angebote / Blended-Learning-Angebote sowie Inhouse-Schulungen mit mind. 2 Teilnehmenden
Fragen rund um den Bildungsscheck - Klicken Sie bitte hier...