Der geplanten Cannabis-Legalisierung ist vom Bundeskabinett in einem Eckpunktepapier zugestimmt worden.
Aktuell verbietet das Betäubungsmittelgesetz zwar nicht den Konsum von Cannabis, aber Handel, Anbau und Besitz sind strafbar. Das könnte sich ändern, wenn Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird und der Besitz kleiner Mengen für Erwachsene ab 2024 legal würde.
Ein Mitarbeiter der Drogenberatung des Märkischen Kreises (DROBS) informiert über unterschiedliche Rauschmittel und ihren Wirkungsweisens sowie über die Inhalte der geplanten Cannabis-Legalisierung.
Im Vortrag wird besonders auf die lokale Situation in Iserlohn eingegangen. Außerdem wird die Problematik dargestellt, dass Cannabis im Straßenverkauf mit chemischen Zusätzen versehen ist, die nicht bekannt sind und gefährlich sein können.
Weiterhin wird das Suchthilfesystem im Märkischen Kreis und die Unterstützung durch Selbsthilfegruppen vorgestellt.